Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/55: Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI-Verordnung) · 34 Seiten

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Sehen Sie weiteren Handlungsbedarf?

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Total Kantone pol. Parteien Dachverbände öV-Branche Organisation

Ja Nein Teilweise

Im Einzelnen

Die Kantone NE, VD, AG, SO, UR sowie die SPS, die SBB, der VöV, die BLS AG und transfair verlangen, dass die Investitionspläne der Infrastrukturbetreiberinnen nicht unbeschränkt öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen. Die BLS AG schlägt vor, dass der Zugang mittels Login bei der TVS beantragt werden kann.

Die FART regt an, die Kosten, die den ISB durch die zusätzlichen Mitwirkungsrechte entstehen können, tief zu halten.

Die Thurbo AG und die SOB fordern, dass die ISB eine Entschädigung erbringen, wenn sie eine Sperrung nicht rechtzeitig bekannt geben. Cargo Forum Schweiz verlangt, dass auch Verladern für die Mehrkosten des sperrungsbedingten Ersatzverkehrs und der mit der Umleitung verbundenen Fahrleistungen eine Entschädigung gewährt wird. Zudem seien ihnen beim Umgang mit Baustellen, Streckensperrungen und bei der Führung des Infrastrukturregisters Mitwirkungsrechte einzuräumen.

Der VAP, economiesuisse, scienceindustries und die Handelskammer beider Basel bemängeln, dass der aktuelle Entwurf die inhaltliche Prüfung der Investitionsvorhaben durch die RailCom ausschliesst.

Die WEKO verlangt, dass das Mitwirkungsrecht und die damit verbundene Koordination auf das eigens für diesen Zweck notwendige Zusammenwirken zu beschränken sei.

3.4 Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (neu RailCom)

Frage 7: Sind Sie mit den Verordnungsanpassungen zur RailCom einverstanden?