Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/55: Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI-Verordnung) · 34 Seiten
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2.5 Erweiterung der Passagierrechte im Eisenbahnverkehr und im internationalen Fernbusverkehr
Die weitaus meisten Stellungnahmen beziehen sich auf die Passagierrechte. Hier gehen die Meinungen denn auch sehr stark auseinander: Während einige teilweise strengere Entschädigungsvorschriften fordern, wünschen andere mehr Ausnahmen von diesen Vorschriften. So regt eine Vielzahl der Vernehmlassungsteilnehmenden an, Verspätungen und Ausfälle infolge höherer Gewalt von den Entschädigungsvorschriften auszunehmen. Andere wiederum wünschen, bestimmte Verkehrsträger im konzessionierten Verkehr von der Entschädigungspflicht zu entbinden. Zudem wird moniert, dass der Zeitraum zwischen der Verabschiedung durch den Bundesrat und dem Inkrafttreten der angepassten Verordnung nicht ausreichend lang sei, um die Passagierrechte umsetzen zu können. Viele Teilnehmende fordern deswegen eine spätere Inkraftsetzung der Artikel zu den Passagierrechten. Die meisten erachten es als sinnvoll, dass die Branche die detaillierten Entschädigungsbedingungen für Abonnementbesitzerinnen und -besitzer festlegt. Desgleichen werden auch die Vorschriften zur Umsetzung der Passagierrechte im internationalen Fernbusverkehr grösstenteils begrüsst. Trotzdem äussern sich einige Teilnehmende kritisch dazu, dass zwischen dem konzessionierten Verkehr und dem bewilligungspflichtigen grenzüberschreitenden Busverkehr unterschieden wird, weil es dadurch zu einer Ungleichbehandlung der Verkehrsarten komme.