Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/55: Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI-Verordnung) · 34 Seiten

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Grundtenor

55 von 80 Eingaben nehmen inhaltlich zu dieser Frage Stellung. Die überwiegende Mehrheit (50 von

55) ist mit den Verordnungsanpassungen zur RailCom einverstanden. 2 von 55 Stellungnahmen kritisieren die Verordnungsanpassungen. 3 von 55 Antworten erklären sich teilweise damit einverstanden.

Sind Sie mit den Verordnungsanpassungen zur RailCom einverstanden?

100% 3 1 00

0 11

90% 20

1

80%

1 70% 60% 50% 210

50 1213

40%3

30%

1

20%

10%

0%

Total Kantone pol. Parteien Dachverbände öV-Branche Organisation

Ja Nein Teilweise

Im Einzelnen

Mit JA haben insgesamt 55 Teilnehmende diese Frage beantwortet, davon 21 Kantone (ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BL, SH, AR, SG, GR, AG, TG, TI, NE, GE, JU), 1 Partei (SP), 2 Dachverbände der Wirtschaft (SGB, SGV), 12 Vertreter der öV-Branche (BLS AG, FART, RhB, SBW, SOB, SZU, Thurbo AG, TPF, transN, VBG, VBZ, ZVV) sowie 13 weitere Organisationen (darunter LITRA, VAP, VöV, transfair etc.).

Die meisten Kantone sowie die weiteren Teilnehmenden, die diese Frage mit JA beantworten, begrüssen die Stärkung der SKE (die neu als RailCom bezeichnet wird) bzw. haben keine Bemerkungen dazu. Der Kanton Neuenburg weist darauf hin, dass die RailCom neben ihrer Rolle als Regulierungsbehörde neu auch als Aufsichtsbehörde amtet.

TEILWEISE einverstanden mit den Vorschlägen zur Stärkung der SKE sind 3 Teilnehmende, davon 1 Kanton (FR), 1 Partei (SVP) und 1 Vertreter der öV-Branche (SBB).

Der Kanton FR fürchtet einen hohen administrativen Aufwand und hohe Kosten. Die maximale Gebühr je Arbeitsstunde (Fr. 250.–) erachtet der Kanton als zu hoch.