Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/55: Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI-Verordnung) · 34 Seiten
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Sehen Sie weiteren Handlungsbedarf?
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38 60% 23 50%1
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Total Kantone pol. Parteien Dachverbände öV-Branche Organisation
Ja Nein Teilweise
Im Einzelnen
Mit JA äussern sich 20 Teilnehmende, davon 3 Kantone (ZH, FR, NE), 1 Partei (SP), 2 Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SGV), 5 Vertreter der öV-Branche (BLS AG, SBB, SZU AG, VBG, ZVV) sowie 8 weitere Organisationen (u.a. VAP, VöV und WEKO).
SBB Cargo, BLS AG und VöV unterbreiten einen angepassten Vorschlag des Artikels zur Gewährung des diskriminierungsfreien Zugangs zu Dienstleistungen im Gütertransport auf der Schiene. Sie beurteilen den aktuellen Vorschlag als wettbewerbsfremd.
Der Kanton FR vermisst im Bericht eine Übersicht, wie Gesetz und Verordnung die Systemführerschaften regeln.
Der Kanton NE wünscht, dass die Systemaufgaben in der Verordnung näher präzisiert werden, insbesondere dahingehend, welche Unternehmen und Anspruchsgruppen einbezogen werden.
Die SPS, die SBB und der VöV kritisieren, dass die RailCom bei der Ausgestaltung des Vertrages bereits ex ante miteinbezogen werden müsse; dies stünde im Widerspruch zur OBI-Botschaft und dem OBI-Gesetz. Pro Bahn Schweiz regt an, für die Ausweitung der Systemführerschaften keine neuen Strukturen zu bilden, sondern auf diejenigen der bestehenden Systemführerschaften aufzubauen.
Die WEKO gibt zu bedenken, dass die Koordinationsfunktion einer Systemführerschaft das Risiko unzulässiger Wettbewerbsabreden bergen könne, und fordert daher, die Verordnung entsprechend zu ergänzen.
38 Teilnehmende beantworten diese Frage mit NEIN. Die überwiegende Mehrheit sieht also keinen weiteren Handlungsbedarf.