Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/55: Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI-Verordnung) · 34 Seiten
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Sehen Sie weiteren Handlungsbedarf?
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Total Kantone pol. Parteien Dachverbände öV-Branche Organisationen
Ja Nein Teilweise
Im Einzelnen
9 Kantone (ZH, LU, UR, FR, BS, BL, SG, TI, VD), 2 Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SGV), 4 Vertreter der öV-Branche (BLS AG, FART, SZU, Thurbo AG) und 9 weitere Organisationen (Cargo Forum Schweiz, IG DHS, RAILcare, VAP, WEKO, Handelskammer beider Basel, RAILplus, scienceindustries, transfair) sehen weiteren Handlungsbedarf.
Die Kantone FR und UR weisen darauf hin, dass die neue Trassenvergabe schlank geführt werden und keine grössere Kostenfolge nach sich ziehen solle.
Die Thurbo AG bemängelt die Formulierung bei Streckenüberlastung sowie die fehlende Erwähnung der Knoten.
Die BLS AG regt diverse formelle und sprachliche Anpassungen in der Verordnung über die Trassenvergabestelle an und verweist auf Widersprüche zur NZV.
scienceindustries, die Handelskammer beider Basel, economiesuisse, VAP, SGV, IG DHS und Cargo Forum Schweiz fordern, dass die Anschliesser von der TVS bei der Festsetzung der Einzelheiten der Informationsübermittlung an das Eisenbahninfrastrukturregister einzubeziehen seien.
5 Kantone (TI, BL, BS, LU, SG) kritisieren, dass die Erstellung von Trassenstudien und Fahrplänen durch Dritte zu Interessenskonflikten führen könne und sprechen sich teilweise für eine Auslagerung der TVS aus. Wenn Dritte den Auftrag nicht oder nur mangelhaft erfüllen würden, fordern diese Kantone den zwingenden Entzug des Auftrags. Aktuell sieht die Verordnung eine Kann-Bestimmung vor. Die WEKO verlangt zudem, dass von der Trassenvergabestelle nur diejenigen Informationen an beigezogene Dritte weitergeleitet werden dürfen sollen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig seien.