Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/55: Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI-Verordnung) · 34 Seiten
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Mit JA haben diese Frage 54 Teilnehmende beantwortet, davon 25 Kantone (ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU), 2 Parteien (SPS, SVP), 2 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SAB, Schweizerischer Städteverband), 1 Dachverband der Wirtschaft (SGB) 13 Vertreter der öV-Branche (u.a. SOB, Thurbo AG, TPF, ZVV, etc.) sowie 15 weitere Organisationen (u.a. LITRA, IG DHS, Trasse Schweiz AG, VAP,
usw.).
TEILWEISE einverstanden mit den Verordnungsanpassungen zur Trassenvergabestelle sind 2 Teilnehmende (RhB, SBB).
Die Schmalspurbahnen (RailPlus und RhB) erachten die örtliche Zuständigkeit der Trassenvergabestelle als unklar und wünschen Präzisierungen. Die SBB weist darauf hin, dass die Mitwirkungsrechte an die Einrichtung der TVS geknüpft seien und deshalb ebenfalls erst am 1.1.2021 in Kraft treten sollten.
Mit NEIN haben diese Frage 3 Teilnehmende beantwortet (BLS AG, SZU, RAILplus).
Für die BLS AG bleiben insbesondere Umsetzungsfragen ungeklärt, beispielsweise, wie die Überprüfung aller operativen Anordnungen der ISB erfolge, wie Trassenpreis und Stornierungsentgelt an die ISB weitergeleitet oder wie Trassen für Extrazüge zugeteilt werden würden.
Frage 2: Sehen Sie weiteren Handlungsbedarf?
Grundtenor
24 von 59 Antworten nennen weitere Massnahmen, die im Zusammenhang mit der Trassenvergabestelle zu ergreifen seien. 35 von 59 sehen keinen weiteren Handlungsbedarf.