Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/55: Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI-Verordnung) · 34 Seiten
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der Wirtschaft (SGB) 8 Vertreter der öV-Branche (FART, RhB, SBB, SOB, Thurbo AG, TPF, TRN,
VBZ) sowie 8 weitere Organisationen (IGöV, LITRA, Pro Bahn Schweiz, SWISSRAIL, VöV, AG Berggebiete c/o Solidaritätsfonds Luzerner Bergbevölkerung, RAILplus, transfair).
TEILWEISE als hinreichend erachten 25 Teilnehmende die in der Verordnung definierten Systemführerschaften. Ein Grossteil davon (20 von 25) sind die Kantone (ZH, BE, LU, UR, NW, GL, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, FR, VD, JU): Sie fordern für die Besteller des öffentlichen Verkehrs ein Mitwirkungsrecht bei der Vergabe von Systemführerschaften im Infrastrukturbereich. Auch die SVP, der SSV, die VBG und der ZVV vertreten diese Position. Zudem weist eine Mehrheit der Kantone darauf hin, dass die Systemaufgaben in den Verordnungen nicht konkretisiert, sondern lediglich die Vertragsmodalitäten definiert würden. Der Kanton FR gibt ausserdem zu bedenken, dass es schwierig sei, einzuschätzen, ob die Systemführerschaften genügend konkret definiert worden seien.
Mit NEIN haben diese Frage 8 Teilnehmende beantwortet, nämlich der Kanton ZH, economiesuisse, SZU, Cargo Forum Schweiz, IG DHS, RAILcare, VAP, die Handelskammer beider Basel und scienceindustries. Mit Ausnahme der SZU, welche sich auf das fehlende Mitwirkungsrecht der Kantone bezieht (vgl. oben), kritisieren die Teilnehmenden den Vorschlag zur Gewährung des diskriminierungsfreien Zugangs zu Dienstleistungen im Gütertransport auf der Schiene. Sie verlangen, dass die Verordnung keine Mengenrabatte zulassen solle und dass die Preise nach wirtschaftlich nachvollziehbaren Kriterien festgelegt werden müssten. Teilweise führen sie und etliche weitere Teilnehmende diese Forderung auch als Antwort auf die Frage 4 auf.
Frage 4: Sehen Sie weiteren Handlungsbedarf?
Grundtenor
Zu dieser Frage nehmen 58 von 80 Antworten Stellung. Eine Mehrheit (38 von 58) sieht keinen weiteren Handlungsbedarf. Die verbleibenden 20 Teilnehmenden schlagen weitere Anpassungen vor.