Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/55: Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI-Verordnung) · 34 Seiten

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Erachten Sie es als sinnvoll, dass die Branche die Entschädigungsbedingungen für Abonnementbesitzer festlegt?

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Total Kantone pol. Parteien Dachverbände öV-Branche Organisation

Ja Nein Teilweise

Im Einzelnen

Mit JA sind 39 Stellungnahmen eingegangen, davon 16 Kantone (ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, GL, ZG, AI, SG, GR, AG, TG, TI, GE, JU), 1 Partei (SP), 1 Dachverband der Wirtschaft (SGV), 14 Vertreter der öV-Branche (BLS AG, FART, PostAuto, RhB, SBW, SBB, SOB, SZU, Thurbo AG, TPF, transN, VBG, VBZ, ZVV) sowie 7 weitere Organisationen (LITRA, SBS, SWISSRAIL, VöV, Handelskammer beider Basel, RAILplus, transfair).

Für die Kantone UR, SZ, ZG ist es nicht nachvollziehbar, wieso die Branche die Entschädigungsbedingungen nur für Abonnemente festlegen können solle. Der Kanton TG schlägt vor, bei Abonnementen gar keine Entschädigungsregelung vorzusehen.

TEILWEISE einverstanden erklären sich 11 Teilnehmende, darunter 8 Kantone (FR, SO, BS, BL, SH, AR, VD, NE), 1 Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete (Schweizerischer Städteverband), sowie 2 weitere Organisationen (Pro Bahn Schweiz, VCS).

Mehrere Kantone erachten den Vorschlag, dass die Entschädigungsbedingungen für Abonnemente von der Branche festgelegt werden sollen, grundsätzlich als sinnvoll. Problematisch empfinden einige allerdings, dass die TU nur ein begrenztes Interesse daran haben dürften, zügig zu einer einheitlichen, transparenten Lösung zu gelangen. Aus diesem Grund wünschen mehrere Kantone eine proaktive Haltung des BAV, damit die Entschädigungsbedingungen zeitnah erarbeitet werden können. Der Kanton NE wünscht, dass die Vorgaben in der Verordnung selbst festgeschrieben und nicht von der Branche festgelegt werden sollen. Ausserdem schlägt dieser Kanton auch vor, die Entschädigung in Form einer Ermässigung auf den Preis für das Abonnement der nachfolgenden Periode zu gewähren.

Der Schweizerische Städteverband fordert zwei Jahre Zeit für die Festlegung der Bedingungen.