Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/55: Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI-Verordnung) · 34 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 30Fedlex · Ergebnisbericht

Die BLS AG weist darauf hin, dass die Verknüpfung von Angeboten aus dem Einzelwagenladungsverkehr und dem Kombiniertem Verkehr nicht zulässig sei, da dies zu einer Wettbewerbsverzerrung führen könne. Getrennte Bilanzen wären hier nach Ansicht der BLS AG nicht zielführend, da die Bepreisung und Kostenzuteilung unterschiedlich gestaltet werden kann. Die RailCom sollte sich hierzu explizit einsetzen können und Möglichkeiten zur Kontrolle erhalten, inkl. Verhängung von Massnahmen bzw. Sanktionen.

Die SBB wünscht, dass eine Regelungslücke zum Parkieren auf P+Rail-Anlagen geschlossen werde. Zudem regt sie an, dass EVU im Rahmen von Prüfungen und Zustimmungen zu Nebenanlagen die Möglichkeit erhalten sollen, künftig Gebühren zu erheben.

Die verbleibenden 51 Teilnehmenden, die sich zu dieser Frage äussern, sehen keinen weiteren Handlungsbedarf.