Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/83: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes zur Umsetzung des «Aktionsplans Integrierte Grenzverwaltung» sowie zur finanziellen Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze · 26 Seiten

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2.1.2 Strafbestimmung zum Menschenschmuggel (Art. 116 AIG)

Zur Erhöhung der Publizität soll in der Sachüberschrift von Artikel 116 AIG neu der Begriff «Menschenschmuggel» verwendet werden (Siehe Ziff. 1.2.3.6). Zudem sollen sämtliche Tatbestandsvarianten in der Sachüberschrift abgebildet werden.

Aus den in Ziffer 1.2.3.4 genannten Gründen soll auf eine Erhöhung des Strafmasses von Artikel 116 AIG verzichtet werden. Allerdings soll der «leichte Fall» (Art. 116 Abs. 2 AIG) gestrichen werden, wie der Bundesrat bereits mit der Botschaft zur Harmonisierung der Strafrahmen und zur Anpassung des Nebenstrafrechts an das geänderte Sanktionsrecht vom 25. April 2018 vorgeschlagen hat. Dem leichten Fall kann auch ohne diese Regelung hinreichend Rechnung getragen werden. So kann das Gericht eine geringe Geldstrafe verhängen (mindestens drei Tagessätze, Art. 34 Abs. 1 StGB) oder es kann von einer Strafverfolgung, einer Überweisung an das Gericht oder einer Bestrafung abgesehen werden (Art. 52 StGB).

2.1.3 Motion Abate

Hintergrund der angenommenen Motion Abate «Kantone mit Ausreisezentren an der Grenze finanziell unterstützen» (17.3857; siehe Ziff. 1.1.4) bildete die massive Zunahme der irregulären Migration an der Schweizer Südgrenze in den Jahren 2016 und 2017. Die damalige Situation machte die Eröffnung eines Ausreisezentrums durch den Kanton Tessin in Rancate notwendig. In dieser Unterkunft werden an der Südgrenze aufgegriffene und formlos weggewiesene Personen untergebracht, die in der Schweiz kein Asylgesuch einreichen. Sie werden in der Regel am nächsten Tag den italienischen Grenzbehörden übergeben. Auf Ersuchen des Kantons Tessin haben sich die EZV und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) aufgrund der ausserordentlichen Lage bereit erklärt, sich vorübergehend im Rahmen von befristeten Leistungsvereinbarungen an den Betriebskosten zu beteiligen. Mit dem Vernehmlassungsentwurf soll für zukünftige ausserordentliche Situationen eine klare gesetzliche Grundlage für eine befristete, finanzielle Beteiligung des Bundes zur Entlastung der Grenzkantone geschaffen werden.

Mit einem kantonalen Ausreisezentrum wird die rasche Rückführung der an der Grenze formlos weggewiesenen ausländischen Personen im Rahmen bilateraler Rückübernahmeabkommen sichergestellt. Aktuell besteht ausschliesslich ein Ausreisezentrum im Kanton Tessin. Die Auslastung in diesem Zentrum hat im Vergleich zu den Jahren 2016 und 2017 aufgrund des gesunkenen «Migrationsdrucks» an der Südgrenze stark abgenommen, weshalb der Bund die finanzielle Beteiligung an den Betriebskosten über 2019 hinaus aller Voraussicht nach nicht verlängern wird. Neben dem Zentrum in Rancate sind in naher Zukunft keine weiteren Ausreisezentren in anderen Grenzkantonen geplant.

Für die Umsetzung der Motion Abate 17.3857 soll Artikel 73 AIG neu mit einer Regelung ergänzt werden, wonach die zuständigen Behörden des Bundes oder der Kantone ausreisepflichtige Personen ohne Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung kurzfristig festhalten können, um deren Übergabe an die Behörden eines Nachbarstaates gestützt auf ein Rückübernahmeabkommen sicherzustellen. Dabei handelt es sich regelmässig um Personen aus dem Ausländerbereich. Für die Anordnung und den Vollzug von solchen Wegweisungen sind gemäss Ausländerrecht die Kantone zuständig. Da die Grenzkantone mit solchen Rückübergaben an die Nachbarstaaten stärker belastet sind als andere Kantone, soll sich der Bund bei einer ausserordentlich hohen Zahl von illegalen Grenzübertritten, wie dies beispielsweise in den Jahren 2016 und 2017 zeitweilig der Fall war, mit einer Tagespauschale an den Betriebskosten für die kurzfristige Festhaltung in kantonalen Ausreisezentren im grenznahen Raum beteiligen können. Diese kantonalen Ausreisezentren müssen der kurzzeitigen Unterbringung von ausländischen Personen dienen, die beim irregulä-