Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/83: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes zur Umsetzung des «Aktionsplans Integrierte Grenzverwaltung» sowie zur finanziellen Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze · 26 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht

Solidarität»

- Parl. I 18.461 Artikel 116 AuG. Solidarität nicht mehr kriminalisieren

Mit dem Postulat 16.3616 «Kriminelle Schlepper verstärkt bekämpfen» wurde der Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie das Schlepperwesen verstärkt bekämpft werden kann.9 Weiter wurde namentlich gefordert, dass das Strafmass von Artikel 116 AIG – das im Grundtatbestand jenem des einfachen Diebstahls entspreche – deutlich angehoben werde (Interpellation 16.3807). Andere Vorstösse fordern hingegen die Entkriminalisierung der Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise, des rechtswidrigen Aufenthalts oder des Verschaffens einer Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung, sofern die Hilfeleistung aus achtenswerten Gründen erfolgt (Parl. I 18.461 «Artikel 116 AuG. Solidarität nicht mehr kriminalisieren»). Am 30. September 2016 wurde eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche die Straftaten nach Artikel 116 Absatz 3 Buchstabe b AIG (begangen durch eine Vereinigung oder Gruppe, die sich zur fortgesetzten Begehung dieser Tat zusammengefunden hat) der Bundesgerichtsbarkeit unterstellen will.10 Ein weiteres Postulat (17.3790) forderte die Schaffung einer spezifischen Strafbestimmung zum Menschenschmuggel, um damit die Verbindlichkeit für die Strafverfolgungsbehörden zu erhöhen.

Der Bundesrat hat in den Antworten auf die Interpellation Feri 16.3807 «Kommerzielle Schlepper und Menschenhändler. Strafmass» und das Postulat Jauslin 17.3790 «Schaffung einer Strafbestimmung gegen das Schlepperwesen» angekündigt, dass er insbesondere eine Verschärfung der Strafandrohung prüfen wird.

1.1.4 Finanzielle Unterstützung des Bundes für kantonale Ausreisezentren an der Grenze und rechtliche Grundlage für die kurzfristige Festhaltung von Ausländerinnen und Ausländern in Ausreisezentren

Der Bundesrat wird mit der Motion Abate 17.385711 beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit der Bund diejenigen Grenzkantone finanziell unterstützen kann, die temporäre Unterkünfte (kantonale Ausreisezentren) zur Unterbringung von Ausländerinnen und Ausländern betreiben, die gestützt auf ein Rückübernahmeabkommen an einen Nachbarstaat rückübergeben werden können (vgl. Art. 82 Abs. 3 E-AIG).

Zur Umsetzung dieser Motion soll zudem eine gesetzliche Grundlage für die vorübergehende Festhaltung von Ausländerinnen und Ausländern in einem entsprechenden kantonalen Ausreisezentrum geschaffen werden (Art. 73 Abs. 1 Bst. c E-AIG).

9 Der Bundesrat hat dieses Postulat am 20. Juni 2018 mit dem Bericht «Kriminelle Schlepper verstärkt bekämpfen; Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 16.3616 Béglé vom 17.06.2016» (einsehbar unter: https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2016/20163616/Bericht%20BR%20D.pdf) beantwortet.

10 16.477 Pa. Iv. «Den Kampf gegen Schlepperbanden verstärken». Nachdem der Nationalrat der parlamentarischen Initiative am 13. März 2018 Folge gegeben hat, hat der Ständerat dies am 26. September 2018 abgelehnt.

11 17.3857 Mo. Abate. Kantone mit Ausreisezentren an der Grenze finanziell unterstützen.