Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/2: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen (Bundesgesetz über die Stempelabgaben) · 36 Seiten
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Heute würden Obligationen von Schweizer Konzernen mehrheitlich über ausländische Finanzierungsgesellschaften begeben und nicht durch die in der Schweiz domizilierte Muttergesellschaften. Mittels Verrechnungssteuerreform und Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Wertschriften (insb. Obligationen) könne ein relevanter Markt für inländische Obligationen in der Schweiz etabliert werden, so dass die Wertschöpfung neu in der Schweiz entstehen würde. (SIX)
SIX implementiere die erste vollständig integrierte Digitalbörse – die SIX Digital Exchange (SDX). SDX werde Anlage-Token mit Mitgliedschaftsrechten (Aktien) und Fremdkapital-Token (Anleihen) begeben. Der Handel mit diesen Anlage-Token werde der Umsatzabgabe unterstehen, sofern inländische Effektenhändler involviert seien. Da bei SDX die Banken Teilnehmer darstellten und diese als inländische Effektenhändler qualifizierten, werde beim Handel die Umsatzabgabe erhoben.
• Werden solche Anlage-Token C2C auf einer alternativen Plattform in der Schweiz oder im
Ausland gehandelt, falle keine Umsatzabgabe an.
• Werden solche Anlage-Token im Ausland B2B gehandelt, falle ebenfalls keine Umsatzab-
gabe an.
Mit Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Wertschriften könne für SDX ein Level-Playing-Field mit konkurrierenden Handelsplattformen hergestellt und die Benachteiligung beseitigt werden. Da in einem ersten Schritt insbesondere die Ausgabe von inländischen Anlage-Token geplant sei, sei die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Wertschriften besonders wichtig. (SIX)
Finanzintermediäre erlitten im internationalen Vermögensverwaltungs- und Depotgeschäft – insbesondere infolge der Umsatzabgabe auf ausländischen Wertschriften – einen Standortnachteil (economiesuisse, SIX). Rund die Hälfte der in der Schweiz verwalteten Vermögen stamme von Kunden aus dem Ausland. Für die internationale Kundschaft seien vor allem die Investitionen in ausländische Wertschriften von grosser Bedeutung, da sie oftmals verstärkt in ihre Heimmärkte investieren. Dieses Phänomen sei als «Home Bias» bekannt und sehr verbreitet. Für die internationale Vermögensverwaltung sei es deshalb besonders wichtig, gute Rahmenbedingungen im Bereich der ausländischen Wertschriften bieten zu können. Ausländische Wertschriften würden heute aber mit einer Umsatzabgabe von 0.3% doppelt so hoch belastet wie inländische. In dieser Beziehung sei der Finanzplatz Schweiz gegenüber seinen direkten Konkurrenten wie London, den USA, Singapur oder Hong Kong am schlechtesten aufgestellt. Im globalen Wettbewerb der Vermögensverwaltungsstandorte könne diese Abgabe den Kunden nicht mehr zugemutet wer-
den. (economiesuisse)
Zunehmend nachteilig sei auch, dass immer mehr Staaten eine Financial Transaction Tax (FTT) auf den im eigenen Land emittierten Aktien eingeführt haben oder einführen wollen, wie z.B. Frankreich, Italien oder weitere EU-Staaten. Zusammen mit der schweizerischen Umsatzabgabe ergäbe sich damit auf diesen ausländischen Aktien Doppelbelastungen (AFBS, economiesu-
isse, VSPB).
Die Umsatzabgabe verhindere konkret, dass solide und lukrative Geschäfte im Finanzsektor in der Schweiz angesiedelt würden (economiesuisse, SwissBanking).
• Depotgeschäft: Banken in der Schweiz hielten für ihre Kunden ein Wertschriftenvolumen von
rund 6'200 Milliarden Franken. Ein Betrag von zusätzlichen über 600 Milliarden Franken, d.h. rund 10%, werde im Ausland gehalten. Der Grund seien u.a. die Stempelabgaben. Diese verhinderten auch, dass neue Kunden in die Schweiz kämen. Bei einer Abschaffung der Umsatzabgabe könnten diese Werte und die Wertschöpfung in die Schweiz geholt werden. Zusätzlich zu den bestehenden und repatriierten Depots werde die Schweiz ohne Umsatzabgabe für ausländische Depotinhaber attraktiver, und die Summe der Wertschriftendepots würde sich erhöhen.
• Anleihehandel: Bei ausländischen Obligationen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem
Jahr werde der Handel am Finanzplatz Schweiz beinahe gänzlich verunmöglicht, da die Rendite über kurze Laufzeiten in aller Regel kleiner sei als die anfallende Umsatzabgabe. Die
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