Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/2: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen (Bundesgesetz über die Stempelabgaben) · 36 Seiten

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Bundesrates, bis 2050 netto keine CO2-Emissionen zu verursachen, erreicht werden solle.

(Travail.Suisse)

Da der Finanzplatz Schweiz schon seit Jahren seine Attraktivität unter Beweis stelle, müsse die Notwendigkeit der Abschaffung der Stempelsteuer bezweifelt werden (GPS).

Die Erhebung der Stempelabgaben bedrohe die Attraktivität des Schweizer Finanzplatzes nicht. Der Gefahr der Abwanderung von Finanztransaktionen an ausländische Börsen trage bereits das geltende Recht Rechnung. So gäbe es eine Reihe steuerbefreiter Transaktionen (Art. 14 StG) oder steuerbefreiter Investoren (Art. 17a StG). Ausserdem unterlägen Transaktionen an der Terminbörse Eurex und der Handel von Schweizer Wertpapieren an einer ausländischen Börse der Stempelsteuer nicht (Art. 19 StG). (Travail.Suisse)

Der Hoffnung der Befürwortenden, die Abschaffung der Stempelabgaben bringe eine erhöhte wirtschaftliche Tätigkeit, lägen höchst optimistische Annahmen zugrunde (GPS, SGB, Travail.Suisse). Die Aussage der BAK-Studie, dass die Abschaffung der Stempelsteuer innerhalb von 10 Jahren zu einem Anstieg des BIP um 0.4% führen würde, sei daher zu bezweifeln und es seien keine positiven Auswirkungen auf die Beschäftigung zu erwarten. Die Abschaffung der Stempelsteuer könne zwar eine kleine Zahl von Arbeitsplätzen im Finanzsektor schaffen, werde aber insgesamt zum Verlust einer viel grösseren Zahl von Arbeitsplätzen führen, da der Entzug von 2 Milliarden Franken für den Bund unweigerlich negative Auswirkungen auf die Beschäftigung in mehreren Sektoren haben werde. (Travail.Suisse)

Betroffen sei insbesondere der öffentliche Sektor, da der Bund gezwungen sein könnte, seine Ausgaben für die Kantone zu reduzieren (Travail.Suisse), oder es sei zu befürchten, dass dies zu Kürzungen bei der Umwelt und der sozialen Sicherheit führen werde (GPS).

Die aus der Abschaffung der Stempelabgaben resultierenden Steuermindereinnahmen führten aufgrund der Schuldenbremse zu Sparprogrammen. Diese seien volkswirtschaftlich weit schädlicher als allfällige positive Effekte aus der Abschaffung der Stempelabgaben. (SGB)

Fälschlicherweise werde behauptet, die Schweiz habe mit der Stempelabgabe einen Wettbewerbsnachteil, weil die europäischen Länder keine solche Abgabe kennen würden. In verschiedenen Ländern der Europäischen Union wurden nach der Finanzkrise Finanztransaktionssteuern eingeführt (z.B. in Frankreich, Italien). Deutschland und die Europäische Union diskutieren ebenso die Einführung von Finanztransaktionssteuern. Die Schweiz würde sich also mit einer ersatzlosen Streichung dieser Abgaben genau in die entgegengesetzte und falsche Richtung bewegen. (SPS, SGB)

In der Schweiz, wo keine Finanztransaktionssteuer, keine Kapitalgewinnsteuer und (in den meisten Fällen) keine Erbschaftssteuer zu entrichten sei, sei eine Entlastung der Kapitalmarkt- und der Versicherungsbranche sicher nicht das Gebot der Stunde, zumal diese Branchen schon heute von der MWST ausgenommen seien (EVP).

Bereits vor der Coronakrise habe sich angedeutet, dass sich die finanzielle Lage des Bundes verschlechtern könne, da sich sowohl wirtschaftliche als auch politische Risiken (OECD, Rahmenvertrag) bemerkbar gemacht haben. Die Politik sei daher gut beraten, nicht kurzsichtig einem «race to the bottom» zu verfallen und die Steuern dort zu senken, wo sich eine Senkung aus Gerechtigkeitsüberlegungen am wenigsten aufdränge. (EVP)

Die Abschaffung der Stempelsteuer sei nicht die einzige Begehrlichkeit im Steuerbereich, welche massive Mindereinnahmen für den Bund nach sich ziehen werde. Bereits die Abschaffung oder massive Senkung diverser Steuern auf Kapital oder für hohe Einkommen zielten in diese Richtung. Namentlich seien hier die Erhöhung des Kinderabzuges bei den Bundessteuern (18.050), die Revision des Aktienrechts (16.077) oder die Abschaffung der Industriezölle (19.076) erwähnt. Dabei werde bereits die vom Volk beschlossene STAF zu jährlichen Einnahmenausfällen von rund 1.4 Milliarden Franken auf Bundesebene führen. Insgesamt gehe es allein bei den neuesten Steuersenkungsplänen um Mindereinnahmen von mindestens 5 Milliarden Franken jährlich, also

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