Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/2: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen (Bundesgesetz über die Stempelabgaben) · 36 Seiten

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Umsatzabgabe habe in diesem Bereich somit eine prohibitive Wirkung. Mit einer Abschaffung könnte die mit diesen Handelsgeschäften verbundene Wertschöpfung aus dem Ausland an den Standort Schweiz zurückgeholt werden.

Bei den Anlegern werde der Spar-/Konsum-Entscheid sowie die Wahl der Anlageinstrumente verzerrt. Da Umschichtungen gemieden werden entstehe ein Einschliessungseffekt (SIX).

Die Umsatzabgabe knüpfe unmittelbar an Umsätze in Wertschriften an und besteuere diese unabhängig vom realisierten Ertrag. Damit sei sie ein reiner Kostenfaktor, der unabhängig vom Erfolg der Veranlagungen deren Rendite reduziere. Der negative Einfluss auf die Rendite sei proportional umso grösser, je kürzer die Restlaufzeit bzw. die Haltezeit eines Wertpapieres sei. Die Umsatzabgabe widerspreche daher dem Leistungsfähigkeitsprinzip. (FER, HKBB, Publica,

SwissHoldings, Swissmem)

4.1.1.3 Speziell zur Abschaffung der Abgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen

Bei der Abgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen entstehe eine unerwünschte Schattensteuer (Taxe occulte) (SwissHoldings).

Bei Sach- und Vermögensversicherungen bestehe das Problem einer möglichen internationalen Doppelbesteuerung (ZH, HKBB).

4.1.1.4 Speziell zur Abschaffung der Abgabe auf Lebensversicherungen

Die Einnahmen der Abgabe auf Lebensversicherungen stehe in einem ungünstigen Verhältnis zum Aufwand der Versicherer (ZH, economiesuisse, SVV, SwissHoldings).

Die Abgabe auf Lebensversicherungen habe dazu beigetragen, dass der Markt für Lebensversicherungen eingebrochen sei. Sozialpolitisch sei das nicht gewollt und widerspreche dem sinnvollen und angestrebten Vorsorgesparen (economiesuisse, FER, SVV).

Die Abgabe auf Lebensversicherungen erfasse Einmalprämien für Rentenversicherungen. Die Erträge aus diesen Produkten unterlägen zusätzlich der Einkommenssteuer, und der Rückkaufswert unterstehe der Vermögenssteuer. 60% der Zahlung aus Rentenversicherungen gelten bisher als steuerfreie Kapitalrückzahlung, 40% als steuerbares Einkommen. Dies führe zu einer massiven Überbesteuerung und sei umso stossender, als dass die Rentenversicherung der eigenverantwortlichen Altersvorsorge diene. Das Bundesgericht habe festgehalten, dass die Steuerpraxis bei Rückkäufen in Bezug auf eine verfassungsmässige Besteuerung fragwürdig sei. Die zusätzliche Belastung mit der Stempelsteuer sei deshalb unangebracht. Die Mehrfachbelastung sei nicht gerechtfertigt und zwinge die Kunden zu Verschiebungen in den Bankenbereich. Dies führe zu einer Diskriminierung der Versicherungswirtschaft gegenüber Banken.

(SVV)

4.1.2 Argumente gegen die Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe

Die STAF führe in vielen Kantonen zu einer sehr starken Senkung der Unternehmensbesteuerung und stelle auch Grossunternehmen verschiedene steuerliche Massnahmen zur Verfügung, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhten (Patentbox, zusätzliche Abzüge für Forschung, Kumulation von Steuervergünstigungen usw.). Dadurch sei die Schweiz heute aus steuerlicher Sicht für Unternehmen besonders attraktiv. Es bestehe keine Notwendigkeit, noch weiter zu gehen. Es sei besser, den vorhandenen finanziellen Spielraum für andere Projekte zu nutzen, die die Lebensqualität der Menschen verbessern würden. Dazu gehörten insbesondere Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, um dem Mangel an qualifiziertem Personal entgegenzuwirken, die Modernisierung und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sowie die Ausbildung, die Forschung und die Energiewende, die zusätzliche Investitionen erfordere, wenn das Ziel des

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