Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/2: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen (Bundesgesetz über die Stempelabgaben) · 36 Seiten
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ternehmen. Diese weise für die Schweiz wirtschaftlich und finanziell das günstigste Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Swissmem ruft daher dazu auf, über die beiden Vorentwürfe 2 und 3 hinaus eine steuerpolitische Gesamtoptik einzunehmen und damit auch jene Vorlagen in die Entscheidfindung miteinzubeziehen, die nicht Gegenstand dieser Vernehmlassung seien.
ASIP und KGAST unterstützen die Abschaffung der Stempelabgaben im Grundsatz, fordern aber lediglich die Entlastung der Vorsorgegelder aus der ersten und zweiten Säule sowie der Säule 3a, was gemäss der eigenen Schätzung von KGAST mit Mindereinnahmen von 30 Millionen Franken zu wesentlich geringen Einnahmeausfällen auf Bundesebene führen würde.
Publica, Suva und VSPB stimmen der vollständige Abschaffung der Umsatzabgabe zu, nehmen aber mangels direkter Betroffenheit zur Abschaffung der Versicherungsabgabe keine Stellung.
VKG, GBTG und NSV begrüssen grundsätzlich die Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe. Einer totalen Abschaffung stimmen sie jedoch nur unter der Bedingung zu, dass die von der Stempelsteuer befreiten Versicherungsprämien nicht doch früher oder später zwecks Kompensation der MWST unterstellt würden.
4.2.1.3 Neutrale Haltung
BE anerkenne die standortpolitische Bedeutung der geplanten Massnahmen und stimme mit der Mehrheit der Kommission überein, dass die Umsatzabgabe gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip verstosse. Zutreffend seien aber auch die Einwände der Kommissionsminderheit, wonach die damit verbundenen Mindereinnahmen unter Berücksichtigung der Mindereinnahmen aus weiteren Steuerreformen (STAF, Erhöhung Kinderabzüge, geplante Abschaffung der Heiratsstrafe etc.) finanzpolitisch kaum verkraftbar wären.
Vor dem Hintergrund der finanzpolitischen Rahmenbedingungen stehe für BE weiterhin die Befürchtung im Raum, dass die Kantone durch zusätzliche Sparprogramme oder allfällige Aufgaben- und Lastenverschiebungen indirekt an die Kosten der Revision beitragen müssten. Von zentraler Bedeutung sei aus Sicht von BE, dass die mit der Vorlage verbundenen Einnahmenausfälle nicht direkt oder indirekt auf die Kantone abgewälzt würden. BE verzichte daher darauf, der Vorlage explizit zuzustimmen oder diese abzulehnen. Für den Fall, dass die Vorlage umgesetzt werden sollte, spreche sich BE für die Anträge der Kommissionsminderheit zur Inkraftsetzung aus.
4.2.1.4 Kritische Haltung
Der Schweizerische Städteverband stehe einer Abschaffung der Stempelsteuer kritisch gegenüber. Zwar seien Kantone, Städte und Gemeinden von der Vorlage nicht direkt betroffen. Angesichts der hohen Steuerausfälle, die der Bund bei einer Umsetzung der beiden Vorentwürfe zu gewärtigen habe, sei aber mit Leistungskürzungen und entsprechend mit Lastenverschiebungen zu rechnen, zumal die Vorlage keinerlei Kompensationsmassnahmen vorsehe. Überdies seien die Auswirkungen der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) noch kaum absehbar und es ständen mehrere weitere Steuerreformen an, so etwa die steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten und die Reform der Verrechnungssteuer. Der Städteverband beantrage vor diesem Hintergrund den Verzicht auf die Abschaffung der Abgabe auf Lebensversicherungen in Vorentwurf 2, um steuerplanerischen Überlegungen keinen Vorschub zu leisten, und den Verzicht auf Vorentwurf 3 aus finanzpolitischen Gründen.
4.2.1.5 Rückstellung / Sistierung zugunsten andere Geschäfte
Die FDK weist zuerst darauf hin, dass die Kantone von der Vorlage nicht unmittelbar betroffen seien, da sie keinen Anteil an der Stempelsteuer erhielten. Der Vernehmlassungsbericht verweise zu Recht auf die volkswirtschaftlich vorteilhafte Wirkung einer allfälligen Abschaffung der Stem-
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