Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/2: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen (Bundesgesetz über die Stempelabgaben) · 36 Seiten
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4.7.2 Alternativkonzeptionen
4.7.2.1 Konzeption GLP
Die GLP begrüsse, dass die Abschaffung der Umsatzabgabe und der Versicherungsabgabe vertieft diskutiert werde. Es sei allerdings fraglich, ob die Vorlage zum richtigen Zeitpunkt komme und auf die richtigen Punkte fokussiere:
• Zum einen sei absehbar, dass die Corona-Epidemie zu einem wirtschaftlichen Einbruch füh-
ren werde. Es könne noch nicht abgeschätzt werden, wie lange dieser dauern werde und wie gross die Auswirkungen am Ende sein würden. Um die negativen Folgen zu begrenzen, wurden zurecht umfangreiche staatliche Massnahmen beschlossen, welche die öffentliche Hand sehr stark belasten würden. Dies schränke den Handlungsspielraum deutlich ein.
• Auch ohne die Corona-Epidemie gebe es verschiedene bereits beschlossene oder geplante
Steuervorlagen, welche bei Bund und Kantonen zumindest kurzfristig zu substanziellen Mindereinnahmen führen würden.
Vor diesem Hintergrund stellte sich die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Abschaffung der Stempelsteuer in aller Dringlichkeit.
1. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Vorlage sei genauer zu untersuchen und die Priorisie-
rung bzw. Finanzierbarkeit der Vorlage sowohl im Verhältnis zu anderen Steuervorlagen als auch ganz besonders mit Blick auf die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie sei zu überprüfen.
2. Beim Abgleich mit anderen Steuervorlagen sei besonders die Reform der Verrechnungs-
steuer zu berücksichtigen, da auch diese den Kapitalmarkt und damit ähnliche Kreise betreffe. Beide Vorlagen seien daher gesamtheitlich zu betrachten.
3. Sofern die Kommissionsmehrheit daran festhalten sollte, jetzt die Stempelsteuer zu revidie-
ren, sei nach Meinung der GLP dem Entwurf 1 Vorrang zu geben, der die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital vorsehe und zurzeit sistiert sei. Das würde insbesondere Start-ups zugutekommen und die Anreize für Unternehmensgründungen verbessern. Den vorliegenden Vorentwürfen 2 und 3 komme demgegenüber eine geringere Priorität zu.
4. Eine vollständige oder teilweise Abschaffung der Umsatzabgabe müsse berücksichtigen, ob
es um nachhaltige Anlagen gehe. Anlagen in nicht nachhaltigen Sektoren (z.B. fossile Energiewirtschaft) seien nach dem Prinzip «tax bads, not goods» stärker zu besteuern.
5. Die Minderheitsanträge zu den Vorentwürfen 2 und 3, die verlangten, dass der Bundesrat
vor Inkraftsetzung sicherstelle, «dass die durch diese Gesetzesänderung entstehenden Einnahmenausfälle anderweitig kompensiert werden», gingen in dieser Absolutheit zu weit und blendeten dynamische Effekte aus. Es träfe jedoch zu, dass Kompensationsmassnahmen nötig wären, wenn die Vorlage umgesetzt würde. Das sollte richtigerweise in die Kosten-Nutzen-Prüfung gemäss Punkt 1 einfliessen. Eine konkrete Kompensationsmassnahme könnte die Unterstellung von Finanzdienstleistungen unter die MWST sein.
4.7.2.2 Konzeption economiesuisse
Basierend auf ihrer alternativen Konzeption fordert economiesuisse folgende Anpassungen an den Vorentwürfen:
• Der Abbau von Stempelabgaben müsse im Rahmen einer einzigen Gesetzesvorlage und
mit klarem Fokus auf den Steuerstandort beschlossen werden.
• Die Umsatzabgabe sei auf sämtlichen in- und ausländischen Wertschriften aufzuheben, da
die Umsatzabgabe insgesamt eine hohe Standortrelevanz aufweise.
• Ein schrittweises Vorgehen sei denkbar. Dabei wären in einem ersten Schritt Schweizer Ein-
richtungen der beruflichen Vorsorge und der Sozialversicherung von der Umsatzabgabe zu
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