Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/2: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen (Bundesgesetz über die Stempelabgaben) · 36 Seiten

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4 Ergebnisse der Vernehmlassung

4.1 Argumente der Vernehmlassungsteilnehmenden

4.1.1 Argumente für die Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe

4.1.1.1 Allgemein

Mit der Abschaffung der Stempelabgabe werde die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz gewahrt bzw. gestärkt, Arbeitsplätze geschaffen und gesichert und das Wirtschaftswachstum geför-

dert (NW, SZ, TI, ZH, FDP, SVP, AFBS, economiesuisse, FER, HKBB, sgv-usam, SIX, SVV, SwissBanking, SwissHoldings, Swissmem, VAV, VSPB, VSV).

Wie eine Studie von BAK Economics1 zeige, käme es im Verbund mit der geplanten Verrechnungssteuerreform aufgrund der positiven volkswirtschaftliche Effekte mittelfristig zu Mehrein-

nahmen (FDP, SVP, economiesuisse, HKBB, SIX, SVV, VSPB).

Da Konkurrenzfinanzplätze wie London, Singapur, Hongkong und New York keine vergleichbaren Steuern kennen würden, sei es notwendig, diesen Wettbewerbsnachteil für den Finanzstandort zu beseitigen (ZH, economiesuisse, FER).

Die Coronakrise werde einen immensen wirtschaftlichen Schaden hinterlassen. Um diesen soweit als möglich in Grenzen zu halten, müsse es gelingen, die Wirtschaft möglichst rasch wieder heraufzufahren. Dazu brauche es Massnahmen, welche Rahmenbedingungen verbesserten. Dazu gehörten auch die steuerpolitischen Massnahmen. (FDP, SVP, sgv-usam, Swissmem). Solche Massnahmen seien bedeutend effektiver und finanzpolitisch günstiger als jegliche Form von Konjunkturprogrammen (Swissmem).

4.1.1.2 Speziell zur Abschaffung der Umsatzabgabe

Die Umsatzabgabe führe zu Verzerrungen der Ressourcenallokation, weil sie die Finanzierungskosten der emittierenden Unternehmen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften erhöhe und die Finanzierungswege unterschiedlich belaste und damit verzerre, was die Effizienz und den Wohlstand beeinträchtige (ZH, economiesuisse, FER, SIX, SwissHoldings).

Eine unerwünschte Wirkung der Umsatzabgabe sei, dass sie die Liquidität im Sekundärmarkt für Schweizer Anleihen massgeblich reduziere und indirekt einen negativen Einfluss auf die Diversifikation der Anleihenportfolios ausübe, da man als grösserer institutioneller Anleger vorwiegend auf den Primärmarkt und den dort gerade vorherrschenden Emittenten- und Laufzeitenmix investieren müsse (Publica).

Der Primärmarkt (Emissionshandel) und Sekundärmarkt (Wertschriftenhandel) seien eng verknüpft und zeigten positive Wechselwirkungen. Die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländische Wertschriften erhöhe die Liquidität im Sekundärmarkt und hiermit auch die Attraktivität eines Börsengangs in der Schweiz (economiesuisse, SIX). An der Schweizer Börse emittierte Wertschriften würden wiederum vermehrt in der Schweiz gehandelt, so dass sich das Handelsvolumen weiter ausweiten würde (SIX).

1 BAK Economics: Volkswirtschaftliche Auswirkungen einer Reform der Stempelabgaben und Verrechnungssteuer, Studie im Auftrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Juni 2019. Abrufbar unter: www.estv.admin.ch >Steuerpolitik Steuerstatistiken Publikationen > Steuerpolitik > Fachinformationen > Gutachten und Berichte. 9/36 D_STP Nr. 0006 / 09.14 / 200716_Ergebnisbericht_D