Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/2: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen (Bundesgesetz über die Stempelabgaben) · 36 Seiten
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pelabgabe. Die geschätzten Steuerausfälle des Bundes seien jedoch signifikant. Allfällige Sparmassnahmen des Bundes aufgrund dieser Vorlage dürften sich deshalb weder direkt noch indirekt auf die kantonalen Haushalte auswirken.
Angesichts der aktuellen Herausforderungen rund um das Coronavirus und der anstehenden weiteren Steuerreformen, namentlich der bedeutsamen Reform der Verrechnungssteuer, gelte es, die finanz- und steuerpolitischen Prioritäten abzuwägen. Der FDK-Vorstand sehe derzeit in der Abschaffung der Stempelsteuer keine Priorität. Er beantrage, beide Vorentwürfe der Vorlage zu Gunsten vordringlicherer Reformen zurückzustellen.
In Übereinstimmung mit der Stellungnahme der FDK ersucht GR ebenfalls beide Vorentwürfe zugunsten bereits laufender Geschäfte zurückzustellen. FR und LU schliessen sich explizit der Stellungnahme der FDK an. Dies tut auch TG, erachtet aber überdies eine Abschaffung der Stempelsteuer für Lebensversicherungen sowie für Sach- und Vermögensversicherungen als nicht sachgerecht, da erstere steuerlich privilegiert seien und eine Abschaffung bei letzteren wachstumspolitisch kaum eine Auswirkung hätte. Bei einer Befreiung der Lebensversicherungen müsste ansonsten die Einkommenssteuer auf rückkaufsfähigen Lebensversicherungen revidiert werden.
Ohne sich explizit auf die Stellungnahme der FDK zu beziehen fordern weitere Kantone die Rückstellung (BL, VS) bzw. Sistierung (AG, AI, GE, SG, SO) der beiden Vorentwürfe. Auch AR beurteilt das vorliegende Geschäft als nicht dringlich. Die vorgeschlagenen Massnahmen seien nach Kenntnis der sich aus der aktuellen ausserordentlichen Lage ergebenden Konsequenzen neu zu beurteilen, die Folgewirkungen vollständig aufzuzeigen und die Vorlage erneut in die Vernehmlassung zu schicken.
4.2.1.6 Ablehnung
UR anerkenne zwar, dass mit der Abschaffung der Stempelsteuer die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz gesteigert und das Wirtschaftswachstum gefördert werden könne. Anderseits schlössen die Berechnungen der BAK Economics2 nicht aus, dass die Einnahmenausfälle des Bunds, selbst nach zehn Jahren, bloss zur Hälfte ausgeglichen würden. Aus finanzpolitischer Sicht gelte es aber auch weitere prioritär angesehene Steuerreformen (STAF, Kinderdrittbetreuungskosten, Revision des Aktienrechts, Aufhebung der Industriezölle und Erhöhung der Pauschalabzüge bei der direkten Bundessteuer), die derzeit vom Parlament vorbereitet werden oder bereits verabschiedet worden sind und ebenfalls grosse finanzielle Einbussen nach sich ziehen werden, mit zu berücksichtigen. So unvorhersehbar wie die künftigen Mehrerträge bei einer Abschaffung der Umsatz- und Versicherungsabgaben wären, so unvorhersehbar seien auch die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus auf die Geschäftsergebnisse der Unternehmen und die zusätzlichen Ausgaben des Staats zur Eindämmung. Mit Sicherheit werde dadurch aber das weltweite Wirtschaftswachstum gehemmt.
Auch BS lehnt die beiden Vorentwurfe 2 und 3 und somit die Abschaffung der Umsatz-und Versicherungsabgabe ab. Die geschätzten Steuerausfälle des Bundes seien beträchtlich. Zudem wurde erst gerade mit der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zulasten der Steuererträge verbessert, und weitere Steuerreformen ständen noch an. Aus Sicht von BS sei es wichtig, einen genügend grossen finanzpolitischen Spielraum zu haben, um nicht nur zukünftige Herausforderungen wie die Energiewende und die berufliche Vorsorge zu bewältigen, sondern auch um nicht vorhersehbaren Krisen wie der momentanen Corona-Pandemie beikommen zu können.
2 Vgl. Verweis in Fussnote 1 16/36 D_STP Nr. 0006 / 09.14 / 200716_Ergebnisbericht_D