Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/2: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen (Bundesgesetz über die Stempelabgaben) · 36 Seiten

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• Das vierte Lager erblickt in den Herausforderungen der Coronakrise einen Grund, die Priori-

täten zugunsten wachstumsorientierter Reformprojekte zu setzen. In dieser Situation müsse laut economiesuisse und FER auch die Steuerpolitik dazu beitragen, wirtschaftliche Folgen zu begrenzen, indem sie standortrelevanten fiskalpolitischen Massnahmen Priorität einräume. Finanzpolitisch verfügbare Mittel sollten dort eingesetzt werden, wo sie erwiesenermassen die grösste volkswirtschaftliche Wirkung entfalten würden. Die Konzeption umfasse den schrittweisen Abbau standortrelevanter Stempelabgaben ebenso wie eine für Banken tragbare Reform der Verrechnungssteuer auf Grundlage des Zahlstellenprinzips. Zwischen diesen Vorlagen beständen wichtige Synergieeffekte, da beide Steuern unterschiedliche Aspekte kapitalmarktbezogener Aktivitäten von Real- und Finanzwirtschaft belasteten. Bei den zwei Reformen komme es damit gemäss BAK Economics zu «sich überschneidenden und verstärkenden Effekten, so dass der gesamte Reformimpuls mehr als die Summe seiner Teile darstellt».3 Die parallele Umsetzung dieser Vorlagen erscheine damit volkswirtschaftlich am zielführendsten, so dass der Abbau der Stempelabgaben konsequent auf die Standortrelevanz auszurichten und zwingend zusammen mit einer Reform der Verrechnungssteuer durchzuführen sei. Diesem Lager zugerechnet werden können BDP, FDP, SVP, up!, viele Wirt-

schaftsverbände und einige Kantone.

4.2.3 Bezug zu anderen Reformvorhaben

4.2.3.1 Synergien mit der geplanten Verrechnungssteuerreform

SwissBanking und die BDP fordern, dass aufgrund des sachlogischen Zusammenhangs mit der Verrechnungssteuer und der Synergieeffekte die Abschaffung der Stempelabgaben mit der geplanten Reform der Verrechnungssteuer verknüpft werden müsse.

Gemäss SwissBanking und VSPB zeige die Studie von BAK Economics vom Juni 20194 klar die Synergieeffekte zwischen den Dossiers Abschaffung der Stempelabgaben und der Reform der Verrechnungssteuer. Stempelabgaben und Verrechnungssteuer seien insofern wesensverwandt, als dass sie hauptsächlich auf kapitalmarktbezogene Aktivitäten erhoben werden. Hierbei komme es teilweise zu sich überschneidenden und verstärkenden Effekten, so dass der gesamte Reformimpuls mehr als die Summe seiner Teile darstelle.

Weitere Vernehmlassungsteilnehmende weisen ebenfalls auf Synergien mit der geplanten Verrechnungssteuerreform hin, ohne eine explizite Verknüpfung der beiden Dossiers zu fordern.

Laut economiesuisse und FER kämen in der aktuellen Situation Massnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz Priorität zu. Zwei lang erwartete Projekte gehörten zu den Massnahmen, mit denen dieses Ziel erreicht werden könne, nämlich die Abschaffung der Stempelsteuer und die Revision der Verrechnungssteuer. Beide beeinträchtigten das reibungslose Funktionieren des schweizerischen Kapitalmarktes, was für die gesamte Wirtschaft schädlich sei. Die SIX betont, dass die Abschaffung der Stempelabgaben nur dann das volle Potential entfalten könne, wenn auch die Verrechnungssteuer reformiert werde. Die SIX begrüsse deshalb explizit, dass der Bundesrat die Reform der Verrechnungssteuer in Angriff genommen habe. Gemäss der VAV sei die Abschaffung der Stempelabgaben eine Voraussetzung, um die Standortattraktivität zu erhöhen und die Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu verbessern. Damit das brachliegende volkswirtschaftliche Potenzial jedoch effektiv freigesetzt werde, müsse neben dem Steuerhindernis der Stempelabgaben auch dasjenige der Verrechnungssteuer beseitigt werden.

3 Vgl. Verweis in Fussnote 1, S. 3.

4 Vgl. Verweis in Fussnote 1. 18/36 D_STP Nr. 0006 / 09.14 / 200716_Ergebnisbericht_D