Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/2: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen (Bundesgesetz über die Stempelabgaben) · 36 Seiten
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Angesichts der Höhe der geschätzten Mindereinnahmen ist auch NE der Ansicht, dass es im gegenwärtigen Kontext nicht wünschenswert sei, dass der Bund ohne Notwendigkeit auf diese Steuereinnahmen verzichte.
Die Parteien und Organisationen, welche der Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe uneingeschränkt zustimmen, bringen Argumente vor, die in Ziffer 4.1.2 aufgeführt sind. Während GPS, SPS, SGB und Travail.Suisse die Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe grundsätzlich ablehnen, beruht die Ablehnung bei CVP, EVP und SBV auf anderen steuerpolitischen Prioritäten.
Die Ablehnung der EVP fusst hauptsächlich auf der fehlenden einnahmeseitigen Kompensation der Mindereinnahmen. Zudem gäbe es wesentlich dringendere und bedeutendere Steuerreformen, wie beispielsweise die Beseitigung der Heiratsstrafe. Die Abschaffung der Heiratsstrafe geniesst auch für die CVP Priorität. Demgegenüber erachtet sie die Abschaffung der Stempelsteuer ohne Gegenfinanzierung in der aktuellen – vom Coronavirus geprägten – finanz- und wirtschaftspolitischen Situation als inadäquat und unangebracht. Grundsätzlich erscheine es als wahrscheinlich, dass aufgrund der momentanen Krise die Finanz- und Steuerpolitik völlig neu gedacht werden müsse. Der SBV teilt die Befürchtung der Kommissionminderheit, dass es angesichts der zahlreichen laufenden und anstehenden Steuerreformen unverantwortlich sei, auf die Vorentwürfe einzutreten, ohne dass dafür eine wirklich ausgewiesene Notwendigkeit bestehe.
4.2.2 Finanzpolitische Prioritäten
ZG weist darauf hin, dass die Zustimmung zu den beiden Vorentwürfen letztlich eine Frage der finanzpolitischen Prioritäten sei, ob und in welchen Steuerdossiers in den kommenden Jahren auf Bundesebene Steuerausfälle hingenommen werden könnten bzw. sollten. Die Abschaffung der Stempelsteuer stehe dabei in Konkurrenz zu anderen grossen Steuerrechtsrevisionen, namentlich der Revision der Ehepaarbesteuerung (Abschaffung der Heiratsstrafe), der Erhöhung von Kinderabzügen und steuerlich abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten, der Abschaffung des Eigenmietwerts, der Revision der Verrechnungssteuer (Wechsel zum Zahlstellenprinzip) und weiteren Vorhaben, die je für sich zu grösseren Steuerausfällen führen könnten. Alle Vorhaben zusammen werden sich aus finanzieller Sicht nicht realisieren lassen, ohne die Solidität des Bundeshaushalts zu gefährden. Hinzu komme noch die latente Unsicherheit über potenzielle Steuerausfälle im Kontext des BEPS-Projekts der OECD betreffend internationale Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft.
In Bezug auf die finanzpolitischen Prioritäten und die Frage der Abschaffung der Stempel- bzw. der Umsatz- und der Versicherungsabgabe lassen sich vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Coronakrise vier Lager ausmachen:
• Das erste Lager lehnt die Abschaffung der Umsatz- und Versicherungsabgabe grundsätzlich
ab. Hier lassen sich GPS, SPS, SGB und Travail.Suisse verorten.
• Das zweite Lager erblickt in der Abschaffung der Umsatz- und Versicherungsabgabe auch
Vorteile, misst aber anderen Reformprojekten eine höhere Priorität zu. Da die finanziellen Auswirkungen der Coronakrise die Konkurrenz zwischen budgetwirksamen Reformprojekten verschärfen wird, lehnt dieses Lager die Abschaffung der Umsatz- und Versicherungsabgabe derzeit ebenfalls ab oder plädiert für eine Sistierung /Rückstellung. Diesem Lager sind CVP und EVP, die beide die Beseitigung der Heiratsstrafe als relevanter und dringender erachten, der SBV sowie die FDK und viele Kantone zuzurechnen.
• Das dritte Lager geht ebenfalls von einer verschärften Konkurrenz zwischen budgetwirksa-
men Reformprojekten aus, so dass die Priorisierung zwischen besonders nützlichen und bloss wünschbaren Reformprojekten an Bedeutung gewonnen hat. Dieses Lager kann sich einzelne Abschaffungsschritte im Bereich der Stempelabgaben vorstellen, lehnt aber die undifferenzierte vollständige kompensationslose Abschaffung der Stempelabgaben ab. Dazu
gehören GLP, Schweizerischer Städteverband und einige Kantone.
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