Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/2: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen (Bundesgesetz über die Stempelabgaben) · 36 Seiten

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befreien, die Abgabesätze für in- und ausländische Wertschriften anzugleichen (Senkung von 0.3% auf 0.15%) und schweizerische Fondsanbieter bei der Ausgabe von ausländischen Fonds zu befreien (wie bereits heute für inländische Fonds). In weiteren Schritten sei eine gestaffelte Absenkung der Sätze gleichzeitig für in- und ausländische Wertschriften (z.B. über 3 Jahre) vorzusehen. Diese Schritte seien in der Gesetzesvorlage zu fixieren.

• Die Umsatzabgabe auf Obligationen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr sei

per Inkrafttreten der Vorlage aufzuheben, da diese den Handel mit entsprechenden Produkten heute am Standort Schweiz vollständig unterbinde.

• Die Abgabe auf Lebensversicherungen sei ebenfalls per Inkrafttreten aufzuheben. Die Ab-

gabe habe massgeblich dazu beigetragen, den entsprechenden Markt so stark zu verringern, dass das jährliche Steueraufkommen die Vollzugskosten nicht länger rechtfertige.

• Bei der Versicherungsabgabe sei das Risikobelegenheitsprinzip einzuführen, womit der

heute bestehende Nachteil gegenüber europäischen Konkurrenzstandorten beseitigt und die Grundlage dafür geschaffen werde, Geschäfte im Bereich der Vermögensversicherung in die Schweiz zurück zu bringen. Gleichzeitig werde eine einmalige Besteuerung im internationalen Verhältnis sichergestellt.

EXPERTsuisse, SVV und SwissBanking vermelden, im Grundsatz die Position von economiesuisse zu teilen, die beiden letzteren ergänzen diese aber mit ihren eigenen Anliegen.

Für den Fall, dass die Bundesfinanzen eine stufenweise Umsetzung der Reform erforderlich machten, unterstütze der VSPB den obigen Vorschlag von economiesuisse zur schrittweisen Reduktion der Abgabesätze.

4.8 Forderungen zu Einzelfragen

4.8.1 Priorität für Umsatz- oder Versicherungsabgabe

Gemäss TG könnte die generelle Abschaffung der Umsatzabgaben, bei Weiterführung der Abgabe auf Lebensversicherungen sowie Sach- und Vermögensversicherungen, in einer Vorlage eingebracht und auf eine Staffelung verzichtet werden. Bei einer ausnahmslosen Abschaffung der Stempelsteuer erachte TG die vorgeschlagene Staffelung als sinnvoll.

Der Abschaffung der Umsatzabgabe sei laut VSV der Vorrang zu geben. Aufgrund ihrer Schädlichkeit für den Standort Schweiz würde die up! zuerst die Umsatzabgabe auf inländischen und ausländischen Titeln abschaffen. Jedoch sei die zeitliche Staffelung weniger entscheidend, als dass alle Stempelabgaben für immer abgeschafft würden.

Für den SVV sei die Abschaffung der Stempelsteuer auf Lebensversicherungen besonders dringend. Als Zwischenschritt zur Abschaffung der Stempelsteuer auf allen Versicherungen setze sich die Assekuranz mit Nachdruck für die Einführung des Risikobelegenheitsprinzips bei der Erhebung der Stempelsteuer auf Nichtlebensversicherungen ein. Daraus ergibt sich die folgende Priorisierung:

Priorität 1: Dringende Abschaffung der Stempelsteuer auf Lebensversicherungen;

Priorität 2: Einführung des Risikobelegenheitsprinzips;

Priorität 3: Generelle Abschaffung der Stempelabgabe.

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