Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/2: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen (Bundesgesetz über die Stempelabgaben) · 36 Seiten
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Nichtbesteuerung im internationalen Verhältnis vermieden werden, welche bisher resultiert habe, wenn Schweizer Risiken bei ausländischen Versicherern durch ausländische Versicherungsnehmer versichert worden seien.
Gemäss SVV solle die Abgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen im Rahmen des finanzpolitischen Spielraums abgeschafft werden.
Laut GLP sei demgegenüber die Abschaffung in jedem Fall auf den Produktionsbereich zu beschränken, während die Abgabe im Konsumbereich als Ersatz für die fehlende Besteuerung dieser Leistungen im Rahmen der MWST beizubehalten sei.
Die GPS ist der Meinung, dass die Abgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen beibehalten werden müsse, da die Stempelsteuer eine Kompensation dafür darstelle, dass Sach- und Vermögensversicherungen nicht im Rahmen der MWST besteuert würden.
VKG, GVTG und NSV stimmten der Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe nur zu, wenn die Versicherungsprämien nicht zur Kompensation der MWST unterstellt würden. Demgegenüber hält SwissHoldings eine solche Unterstellung für prüfenswert.
4.8.4 Keine Kostenverlagerung auf die Kantone
Verschiedene Kantone (BE, BL, FR, LU, SO, SZ, UR, VS, ZH) und die FDK fordern explizit, dass allfällige Sparmassnahmen des Bundes aufgrund der Vorlage nicht zu Lastenverschiebungen auf die Kantonshaushalte führen dürften.
TI wählt die etwas schwächere Formulierung, es sei zu hoffen, dass allfällige Kompensationsmassnahmen des Bundes nach der künftigen Abschaffung der Stempelabgaben nicht zu Lasten der Kantone gingen.
4.8.5 Inkraftsetzung
Gemäss GE müsse die Kompetenz zur zeitlichen Inkraftsetzung der Vorentwürfe 2 und 3 beim Bundesrat liegen, wobei dieser daran gebunden sei, den Vorentwurf 2 vor dem Vorentwurf 3 in Kraft zu setzen.
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