Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/2: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen (Bundesgesetz über die Stempelabgaben) · 36 Seiten
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4.8.2.3 Befreiung der Vermittler
Der VSV erachtet es als dringend notwendig, dass Art. 13 Abs. 3 StG noch vor einer vollständigen Aufhebung des StG wie folgt angepasst werde:
«b. die nicht unter Buchstabe a fallenden inländischen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, inländischen Anstalten und Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen, deren Tätigkeit ausschliesslich oder zu einem wesentlichen Teil darin besteht,
1. für Dritte den Handel mit steuerbaren Urkunden zu betreiben (Händler). oder
2. als Anlageberater oder Vermögensverwalter Kauf und Verkauf von steuerbaren Urkunden zu vermitteln (Vermittler); »
Vermögensverwalter, welche (meist nur ausnahmsweise und in sehr geringem Umfang) Vermögen ihrer Kunden verwalten, das bei einer Bank im Ausland deponiert sei, seien aufgrund von Art. 13 Abs. 3 Bst. b Ziff. 2 StG dazu verpflichtet, auf Wertschriftenumsätzen für diese Kunden eine halbe Umsatzabgabe abzuliefern. In der Praxis seien die Kosten der Erfassung von Transaktionen, der Deklaration und Ablieferung der Steuern höher als die Steuererträge selbst.
4.8.2.4 Entlastung der Vorsorgegelder
Geeigneter als die vollständige Abschaffung der Stempelabgaben wäre gemäss KGAST, die Vorsorgegelder aus der ersten und zweiten Säule sowie der Säule 3a von der Umsatzabgabe zu befreien, was gemäss Schätzung von KGAST mit Mindereinnahmen von lediglich 30 Millionen Franken verbunden sei. ASIP teilt dieses Anliegen, fordert aber darüber hinaus auch die Befreiung der Vorsorgegelder bei den direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden. Angesichts der durch die Negativzinsen und die Langlebigkeit belasteten und durch die Corona-Krise noch verschärften Situation der Finanzierung der Altersvorsorge und der dadurch bedingten strukturellen und operativen Herausforderungen stelle sich die Forderung nach einer bevorzugten Behandlung der Vorsorgegelder in verschärfter Form.
Sollte aus finanzpolitischen Gründen die vollständige oder teilweise Abschaffung der Stempelsteuer derzeit ein Problem darstellen, so seien laut BDP in einem ersten Schritt wenigstens die Vorsorgegelder und/oder nachhaltige Anlagen zu entlasten. Eine Entlastung der Gelder aus der ersten und zweiten Säule sowie der Säule 3a würde zu wesentlich geringeren Steuerausfällen führen als eine grundsätzliche Abschaffung der Stempelabgaben und wäre deshalb im Sinne eines ersten Schrittes zu begrüssen.
4.8.2.5 Entlastung nachhaltiger Anlagen
Eine Entlastung nachhaltiger Anlagen würde laut BDP positive Anreize für «sustainable finance» schaffen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele des Bundesrates leisten.
Auch der GLP fehle in der Vorlage die ökologische Dimension, d.h. eine Differenzierung nach dem Kriterium, ob es um nachhaltige Anlagen gehe. Eine vollständige oder teilweise Abschaffung der Umsatzabgabe müsse berücksichtigen, ob es um nachhaltige Anlagen gehe. Anlagen in nicht nachhaltigen Sektoren (z.B. fossile Energiewirtschaft) seien nach dem Prinzip «tax bads, not goods» stärker zu besteuern.
Die GPS verlangt statt einer Abschaffung eine von Klimaverträglichkeitskriterien geleitete Abstufung der Stempelabgabe, damit sie mittels Lenkungsfunktion Anreize für die Investitionen in eine Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoss setze. Eine solche Abstufung würde auch zu einer besseren Internalisierung der Kosten von Klimarisiken beitragen. Es müssten weniger Steuerausfälle verbucht werden, und gleichzeitig würde das Risiko durch die Klimakrise für den Finanzplatz reduziert. Der Schweizer Finanzplatz verursache nämlich rund 22 Mal so viel Treibhausgasemissionen wie die ganze Schweiz. Dies stehe im Widerspruch zum Pariser Klimaabkommen, wonach die Finanzflüsse in Einklang mit einer emissionsarmen und gegenüber Klimaveränderungen widerstandsfähigen Entwicklung zu bringen seien.
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