Vorlage
Vernehmlassung 2021/40: Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und der Schwerverkehrsabgabeverordnung · 33 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
3. Abschnitt: Übergangsbestimmung
Art. 65
Geräte, die das BAZG vor Inkrafttreten dieser Verordnung abgegeben hat, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2024 nach bisherigem Recht verwendet werden. Sie müssen dem BAZG oder einer von ihm bezeichneten Stelle auf Verlangen zurückgegeben werden.
4. Abschnitt: Inkrafttreten
Art. 66
Diese Verordnung tritt am […] in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Guy Parmelin
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr