Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/99: Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung (VPofi) · 28 Seiten
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Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung
Die Kenntnis zumindest der wichtigsten Finanzierungsquellen politischer Akteurinnen und Akteure stellt gerade in einer direkten Demokratie für die Stimmbevölkerung und für deren Meinungsbildung eine relevante Information dar. Zudem stärkt diese Transparenz das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik. Ferner trägt Transparenz über die wesentlichen Finanzströme dazu bei, allfällige ungebührliche Einflussnahmen auf die Politik aufzudecken und solchen präventiv entgegenzuwirken.
Die Wichtigkeit transparenter Politikfinanzierung wird auch auf internationaler Ebene hervorgehoben, so namentlich in der UNO-Konvention gegen Korruption30 und im Rahmen des Strafrechtsübereinkommens über Korruption des Europarats durch die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO)31. Die Schweiz hat beide Konventionen ratifiziert und die GRECO empfiehlt der Schweiz seit Jahren mit Nachdruck, Transparenzregeln zur Politikfinanzierung einzuführen.
Der administrative Aufwand für die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien und Parteilosen sowie für die Führenden von Wahl- und Abstimmungskampagnen wird zunehmen. Die zusätzlichen Kosten ergeben sich aus den Offenlegungspflichten.
Die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien müssen jährlich ihre Einnahmen sowie monetäre und nichtmonetäre Zuwendungen im Wert von mehr als 15 000 Franken pro Person und Jahr offenlegen. Zudem müssen sie die Beiträge ihrer Mandatsträgerinnen und Mandatsträger melden. Diese Angaben und Dokumente müssen sie so aufbereiten, dass sie diese vollständig und fristgerecht einreichen können.
Alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften, die im Hinblick auf eine Wahl in den Nationalrat oder auf eine eidgenössische Abstimmung eine Kampagne führen, müssen deren Finanzierung offenlegen, wenn sie mehr als 50 000 Franken aufwenden. Sie müssen die budgetierten Einnahmen und die Schlussrechnung sowie die monetären und nichtmonetären Zuwendungen der letzten 12 Monate, die den Wert von 15 000 Franken pro Person und Kampagne überschreiten, zusammenstellen und der zuständigen Stelle vollständig und fristgerecht melden. Dasselbe gilt bei Kampagnen für gewählte Ständerätinnen und Ständeräte (mit Ausnahme der budgetierten Einnahmen).
Es ist nicht möglich, diese administrativen Aufwände der Parteien und Kampagnenführenden zuverlässig zu beziffern.
5.4 Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann
Sowohl die gesetzlichen Offenlegungspflichten als auch die Konkretisierung dieser Regeln auf Verordnungsstufe haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann.
Allerdings kann die Transparenz über die Finanzflüsse zu mehr Chancengleichheit führen, da aufgezeigt werden kann, wieviel Geld für weibliche Kandidaturen im Vergleich zu männlichen Kandidaturen ausgegeben wird. Auch bei eidgenössischen Abstimmungen können die finanziellen Aufwände für Kampagnen, die Frauen oder Männer besonders berühren, mit anderen Kampagnen verglichen werden. In diesem Sinne kann die Transparenz bei der Politikfinanzierung die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern begünstigen.
30 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31. Oktober 2003 (SR 0.311.56).
31 Strafrechtsübereinkommen über Korruption vom 17. Januar 1999 (SR 0.311.55).