Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/69: Bundesgesetz über die Zustellung von Sendungen an Wochenenden und Feiertagen · 26 Seiten
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Übersicht
Mit der Versandmethode «A-Post Plus» stellt die Schweizerische Post Sendun-
gen auch am Samstag nachverfolgbar zu. Dies kann für die Empfängerin oder
den Empfänger mit Nachteilen verbunden sein. Um diese Problematik zu behe-
ben, hat der Gesetzgeber mit der Revision der Zivilprozessordnung (20.026)
eine neue Zustellungsregel eingeführt. Danach gilt die Zustellung von fristset-
zenden Mitteilungen an Wochenenden oder Feiertagen mit gewöhnlicher Post
erst am folgenden Werktag als erfolgt. Mit der vorliegenden Vernehmlassungs-
vorlage soll die für die Zivilprozessordnung gefundene Lösung auf alle anderen Erlasse übertragen werden, die Regelungen zur Fristenberechnung enthalten.
Damit gelten künftig in der ganzen Rechtsordnung des Bundes dieselben Re-
geln für die Zustellung von fristsetzenden Sendungen.
Ausgangslage
Die meisten Erlasse des Bundes erlauben die Zustellung von fristsetzenden Mitteilun- gen (z.B. eine behördliche Verfügung, ein Gerichtsurteil oder eine Kündigung eines Vertrages) mit gewöhnlicher Post wie z.B. «A-Post Plus». Erfolgt die Zustellung am Samstag, beginnt nach bisherigem Recht die Frist am Sonntag zu laufen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Empfängerin oder der Empfänger tatsächlich Kenntnis von der Mitteilung genommen hat. Die Zustellung an einem Samstag kann zu Nachteilen füh- ren, wenn die Empfängerin oder der Empfänger am Samstag (büro-)abwesend ist oder sich über den Zeitpunkt der Zustellung irrt. Bei einer verspäteten Kenntnisnahme geht die entsprechende Anzahl Tage der Frist verloren und die Empfängerin oder der Empfänger läuft Gefahr, säumig zu werden und damit einen Rechtsverlust zu erlei- den.
Zur Behebung dieser Nachteile sieht die revidierte Zivilprozessordnung vor, dass die Zustellung einer Sendung an einem Samstag, einem Sonntag oder einem anerkann- ten Feiertag durch gewöhnliche Post erst am nächsten Werktag als erfolgt gilt (Zustel- lungsfiktion). Die Motion 22.3381 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats «Harmonisierung der Fristenberechnung» bezweckt, die für die ZPO gefundene Lö- sung auf alle anderen Erlasse zu übertragen, die Regeln zur Fristenberechnung ent- halten. Sie beauftragt den Bundesrat, einen Entwurf zur Vereinheitlichung der Fristen- berechnung bei der Zustellung von fristsetzenden Mitteilungen an einem Wochen- ende oder Feiertag vorzulegen. Die vorliegende Vernehmlassungsvorlage setzt das Anliegen dieser Motion um.
Inhalt der Vorlage
Zur Umsetzung des Motionsauftrags wird ein zweigleisiger Ansatz verfolgt: Zum einen werden diejenigen Bundesgesetze revidiert, die Regeln zur Berechnung von Fristen enthalten, in welche sich eine neue Bestimmung über die Samstagszustellung einbet- ten lässt. Eine Anpassung erfahren das Verwaltungsverfahrensgesetz, das Bundes- gerichtsgesetz, das Militärstrafgesetz, der Militärstrafprozess, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des