Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/29: Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien · 27 Seiten
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6 Auswirkungen
6.1 Auswirkungen auf den Bund
6.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Wie unter Ziffer 5.2 erläutert, lassen sich die Kosten der Anwendung des Abkommens kaum abschätzen. Die untersuchten Szenarien zeigen eine Bandbreite zwischen 304 und 3'704 Millionen Franken.
Die Vorlage ist jedoch für den Bund im Prinzip haushaltneutral (siehe auch Kap. 5.1). Alle dem Bund entstehenden Kosten werden – je nach Solidaritätsfall – entweder durch Deutschland oder Italien oder durch die Schweizer Gaskonsumentinnen und -Konsumenten ausgeglichen. Der Mechanismus des Abkommens macht es aber in einzelnen Fällen nötig, dass der Bund zahlungsseitig involviert ist:
• Bei einem Solidaritätsersuchen der Schweiz in der freiwilligen Phase müsste die
Swissgas AG kurzfristig im Ausland Gas kaufen. Sollte die Swissgas AG nicht über die nötige Liquidität verfügen, müsste der Bund die nötigen Mittel mit dem Finanzierungskredit (zweiter Kredit) vorschiessen.
• Stellt die Schweiz das Solidaritätsersuchen in der hoheitlichen Phase, müsste der
Bund direkt an den ausländischen Staat zahlen.
• Bei einem Solidaritätsersuchen aus dem Ausland in der hoheitlichen Phase würde
der Bund allenfalls Abgeltungen nach Artikel 38 LVG an die in der Schweiz kontingentierten Kunden ausrichten
In allen drei Fällen wären Voranschlagskredite nötig. Auf die vorsorgliche Beantragung eines Voranschlagskredits wird jedoch verzichtet. Dies, da ausser im Notfall keine Gelder fliessen und die Wahrscheinlichkeit, dass der Kredit beansprucht wird, gering ist. Stattdessen würde der Bundesrat entsprechende Nachtragskredite erst in der konkreten Situation beantragen. Angesichts der zeitlichen Verhältnisse dürfte dies in der Regel auf dem dringlichen Weg unter Einbezug der Finanzdelegation erfolgen (vgl. auch Ausführungen zu den Verpflichtungskrediten unter Kapitel 5).
Unabhängig vom Eintreten eines Solidaritätsfalls soll die Swissgas AG eine Abgeltung für die Sicherstellung ihrer Bereitschaft zur Umsetzung des Solidaritätsabkommens erhalten. Dieser Betrag soll bis zum Inkrafttreten des geplanten Gasversorgungsgesetzes (GasVG) aus bestehenden Mitteln des BWL finanziert werden. Der Aufwand wird nach dem Aufbau der Organisation gering sein.
6.1.2 Personelle Auswirkungen
Eine Umsetzung der Solidaritätsmassnahmen führt vor allem auf Seiten der wirtschaftlichen Landesversorgung zu einem Mehraufwand, welcher jedoch intern kompensiert wird. Es gibt somit keinen personellen Mehrbedarf.
6.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-
glomerationen und Berggebiete
Die Gemeinden sind indirekt betroffen, insbesondere als Eigentümerinnen von Gasversorgungsbetrieben. Falls die Schweiz um Solidarität anfragen würde, würde das Gas