Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/29: Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien · 27 Seiten

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Übersicht

Das Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen Deutschland, Italien und der Schweiz ermöglicht es der Schweiz, bei Ausrufung des Notfalls und nach Ergreifung sämtlicher im Inland möglichen Massnahmen bei den beiden anderen Vertragsstaaten um Solidarität zur Versorgung der geschützten Schweizer Kundinnen und Kunden zu ersuchen. Im Gegenzug kann auch die Schweiz im Notfall um Solidarität angefragt werden. Die drei Staaten garantieren zudem, bei Umsetzung der Solidaritätsmassnahmen die bestehenden Transportkapazitäten in ihren Netzen nicht einzuschränken.

Im Falle von Solidaritätslieferungen hätte der Bund Zahlungsverpflichtungen. Diese umfassen den Gaspreis und die Kosten für den Gastransport sowie allfällige Entschädigungen für Schäden im Zusammenhang mit hoheitlichen Massnahmen. Damit der Bund im Bedarfsfall eine Staatsgarantie abgeben oder Zahlungen leisten könnte sind entsprechende Verpflichtungskredite notwendig. Allfällige Zahlungen des Bundes würden im Nachgang den Empfängern der Gaslieferungen in Rechnung gestellt.

Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, die nicht durch die zuständigen Behörden beigelegt werden können, würden vor einem Ad-hoc-Schiedsgericht beigelegt. Dieses entscheidet ausschliesslich und abschliessend über alle Streitfälle, die in den Anwendungsbereich des Abkommens fallen.

Mit den Vorlagen sollen dem Parlament das Abkommen zur Genehmigung unterbreitet sowie die für die Umsetzung des Abkommens notwendigen Verpflichtungskredite beantragt werden.