Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/29: Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien · 27 Seiten

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Erläuternder Bericht

1 Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf und Ziele

Vor dem Hintergrund des Kriegs, den Russland im Februar 2022 gegen die Ukraine begonnen hat, hat der Bundesrat verschiedene vorsorgliche Massnahmen zur Stärkung der Gasversorgungssicherheit aufgegleist. Eine davon ist die Verordnung vom 18. Mai 20221 über die Sicherstellung der Lieferkapazitäten bei einer schweren Mangellage in der Erdgasversorgung. Diese ist befristet bis Ende September 2025 in Kraft und verpflichtet die regionalen Erdgasnetzbetreiber (Aziende Industriali di Lugano SA, Erdgas Ostschweiz AG, Erdgas Zentralschweiz AG, Gasverbund Mittelland AG et Gaznat SA), am 1. November 2023 eine Gasreserve von 15 Prozent des durchschnittlichen inländischen Jahresverbrauchs zu lagern und verfügbar zu halten. Da die Schweiz über keine geeigneten Speicheranlagen verfügt, werden diese Gasreserven im Ausland eingelagert. Zudem verpflichtet die Verordnung die Netzbetreiber, über Optionen zu verfügen, mit denen in Krisensituationen Gas erworben werden kann. Darüber hinaus legte der Bundesrat für die Winterhalbjahre 2022/23 und 2023/24 ein freiwilliges Gaseinsparziel von 15 Prozent fest. Die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) hat ebenfalls Massnahmen und Verordnungen vorbereitet, die bei schweren Mangellagen umgesetzt werden sollen (Sparappelle, obligatorische Umschaltung von Zweistoffanlagen, Verbot und Beschränkung des Gasverbrauchs, Kontingentierung von nicht geschützten Kundinnen und Kunden). Mit den Massnahmen der WL soll unter anderem sichergestellt werden, dass geschützte Verbraucherinnen und Verbraucher (v. a. Privathaushalte, Spitäler und Notdienste) auch bei Engpässen weiter versorgt werden können, indem zuerst die Versorgung der nicht geschützten Kundinnen und Kunden eingeschränkt oder sogar ganz eingestellt wird. Schliesslich hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Juli 2023 in Rom eine gemeinsame Absichtserklärung mit Italien unterzeichnet, mit der die Gasversorgung der Schweiz für den Winter bis Oktober 2024 gewährleistet werden soll. Diese Erklärung ist rechtlich nicht bindend.

Deutschland und Italien sind für die Gasversorgungssicherheit Europas und insbesondere der Schweiz von entscheidender Bedeutung. Mit dem Abschluss eines Solidaritätsabkommens mit Deutschland und Italien wird die Versorgungssicherheit der geschützten Kundinnen und Kunden in der Schweiz weiter gestärkt. Gestützt auf dieses Abkommen kann die Schweiz im Falle einer schweren Mangellage die anderen beiden Vertragsparteien um Unterstützung ersuchen. Es handelt sich dabei um die letztmögliche Massnahme, um den Bedarf der geschützten Schweizer Verbraucherinnen und Verbraucher zu decken, falls sich die oben genannten Instrumente als unzureichend

1 SR 531.82