Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/29: Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien · 27 Seiten

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erweisen sollten. Im Gegenzug leistet die Schweiz einen Beitrag zur Versorgungssicherheit der beiden Nachbarländer.

Ferner wird die Erbringung von Solidaritätsleistungen zwischen Deutschland und Italien erheblich erleichtert und die Rechtssicherheit erhöht, wenn der Transit durch die Schweiz von den schweizerischen Transportnetzbetreibern im Rahmen des trilateralen Abkommens ermöglicht wird.

1.2 Verlauf der Verhandlungen und Verhandlungsergebnis

Der Bundesrat hat das UVEK im März 2022 damit beauftragt, den Abschluss von Solidaritätsabkommen mit den Nachbarländern für die gegenseitige Lieferung von Gas im Notfall zu prüfen. Im Mai 2022 wurden erste Verhandlungen für ein Solidaritätsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz aufgenommen. Allerdings kam Deutschland im Sommer desselben Jahres von der Idee eines bilateralen Abkommens mit der Schweiz ab und erklärte, dass man ein trilaterales Abkommen mit Italien und der Schweiz bevorzuge. Dies wurde auch von den Bundesräten Albert Rösti und Guy Parmelin sowie dem deutschen Vizekanzler Robert Habeck am Weltwirtschaftsforum in Davos im Januar 2023 und erneut im Januar 2024 betont.

Ab Mai 2023 nahm die Schweiz an den Verhandlungen über ein Solidaritätsabkommen zwischen Deutschland und Italien teil. Da der schweizerische Abschnitt der Transitgasleitung einer der wichtigsten Gastransportwege zwischen Italien und Deutschland darstellt, ist die Beteiligung der Schweiz für die praktische Umsetzung dieses Solidaritätsabkommens von Nutzen. Der Einbezug der Schweiz wird in einem Zusatzabkommen (nachfolgend: trilaterales Abkommen) zum Solidaritätsabkommen zwischen Deutschland und Italien (nachfolgend: bilaterales Abkommen) geregelt.

Deutschland hat am 7. Februar 2024 das bilaterale und das trilaterale Abkommen bei der Europäische Kommission (EU-Kommission) notifiziert. Die Stellungnahme der EU-Kommission sowie die darauf folgenden Diskussionen führten zu Anpassungen im trilateralen Abkommen, insbesondere im Teil über den Streitbeilegungsmechanismus.

Das bilaterale und das trilaterale Abkommen wurden beim Berlin Energy Transition Dialogue am 19. März 2024 unterzeichnet. Die massgebende Version des trilateralen Abkommens wurde in Englisch verfasst, während beim bilateralen Abkommen die deutsche und die italienische Fassung massgebend sind. Die den Vernehmlassungsunterlagen beigelegte deutsche Version des trilateralen Abkommens ist eine Übersetzung welche von der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen wurde. Gemäss der schweizerischen Definition sprechen wir nachfolgend, im Gegensatz zu diesem Text, von trilateralem «Abkommen» und nicht von «Übereinkommen». Der Text des trilateralen Abkommens kann nicht im Rahmen der Vernehmlassung oder des Parlamentsbeschlusses zum Abkommen einseitig geändert werden. Das trilaterale Abkommen kann nur entweder angenommen oder abgelehnt werden. Das bilaterale Abkommen kann nur von Deutschland und von Italien geändert werden.