Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/75: Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Sonderbestimmungen für die Live-in-Betreuung (Art. 17a - 17e ArGV 2) · 29 Seiten

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Dachverbände

Der SGB und Swisstaffing betonen, dass eine transparente Arbeitsplanung und Zeiterfassung dem Schutz der Arbeitnehmenden dienen, insbesondere wenn Arbeits- und Wohnort deckungsgleich sind. Travail.Suisse hält die Erfassung der Arbeitszeit, Bereitschaftsdienste und Pausen für entscheidend, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und Missbräuche vorzubeugen.

Weitere Kreise

Die Unia betont, dass eine transparente Arbeitsplanung und Zeiterfassung dem Schutz der Arbeitnehmenden dienen, besonders wenn Arbeits- und Wohnort identisch sind.

Der VPOD weist darauf hin, dass Art. 73 ArGV 1 die Betriebe bereits zur Erfassung der Arbeitszeit verpflichtet.