Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/75: Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Sonderbestimmungen für die Live-in-Betreuung (Art. 17a - 17e ArGV 2) · 29 Seiten
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beits- und Ruhezeiten, um die Zusammenarbeit zu verbessern und die Live-in Betreuung zu ermöglichen. Spitex Schweiz unterstützt die vorgeschlagene Änderung, da die Vorlage gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeitet wurde.
3.4 Allgemeine Bemerkungen weiterer Kreise
Der Schweizerische Gemeindeverband und die SUVA haben zu dieser Vorlage keine Stellungnahme eingereicht.
Der VSAA verzichtet auf eine Stellungnahme und verweist vollumfänglich auf die Stellungnahme des IVA.
Der Verein Zuhause Leben, CareInfo, EKM, EKF, SKG, FIZ, prio.awiss und Unia begrüssen die vorgeschlagenen Sonderregelungen.
CareInfo, EKM, EKF, SKG und prio.swiss kritisieren jedoch, dass die neue Sonderbestimmung nicht bei Direktanstellungen durch Privathaushalte gilt. Für die EKF führt dies zu einer rechtlich ungerechtfertigten Ungleichbehandlung gleicher Arbeit und zeigt, dass bezahlte Hausarbeit – die in der Regel von Frauen verrichtet wird – gesetzlich immer noch nicht als gleichwertig anerkannt ist. Die EKM weist darauf hin, dass in solchen Fällen sind die rechtlichen Anforderungen tiefer, was zu geringeren Kosten führt und Haushalte dazu verleitet, Direktanstellungen zu bevorzugen. Zudem erschweren kantonale Normalarbeitsverträge (NAV) eine einheitliche Rechtsumsetzung im Bereich der Live-in Betreuung. Bei informellen Anstellungen ist es für Pendelmigrantinnen und -migranten besonders schwierig, ihre Rechte durchzusetzen.
Die EKM hofft, dass der Bericht zum Postulat 22.3273 Marti Samira Wege aufzeigt, um die Betreuung betagter Menschen in Privathaushalten dem Arbeitsgesetz zu unterstellen und Pendelmigrantinnen und -migranten bei Direktanstellungen besser zu schützen. Die EKF fordert eine Gesetzesänderung, wie sie die Rechtsprechung des Bundesgerichts und das Postulat 22.3273 Marti Samira vorschlagen. Die CSDE fordert, dass im Bericht zum Postulat 22.3273 Marti Samira erläutert wird, wie die Ungleichbehandlung von direkt angestellten oder vermittelten Personen, die eine Live-in Betreuung leisten, und die damit verbundenen Nachteile beseitigt werden können. Ziel ist es, die Auswirkungen der gesetzlichen Ausnahmen für Privathaushalte auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu begrenzen und faire Arbeitsbedingungen für alle Personen zu gewährleisten, die Betreuungsaufgaben übernehmen. CareInfo unterstützt das Postulat 22.3273 Marti Samira, dass die Gleichbehandlung von Live-in Personal, das vermittelt wird, und direkt von privaten Haushalten angestelltem Personal fordert. Eine gesetzliche Klärung würde Rechtssicherheit für private Haushalte schaffen und gleichzeitig Umgehungen durch Vermittlung und direkte Anstellung bekämpfen.
Darüber hinaus hofft die EKM, dass das Urteil des Bundesgerichts und die Einführung einer Sonderbestimmung in der ArGV 2 die Grundlage schaffen, um das Potenzial der einheimischen Arbeitskräfte für die 24-Stunden-Betreuung in Privathaushalten künftig besser zu nutzen.
CareInfo betont den grossen Informationsbedarf im Bereich der Live-in Betreuung – insbesondere für Migrantinnen und Migranten mit Betreuungsaufgaben und private Haushalte. CareInfo erklärt, dass sie mehrsprachige rechtliche Informationen bereitstellt, aber keine Beratung anbieten kann. Deshalb fordert der Verband eine unabhängige, niederschwellige Anlaufstelle für rechtliche Fragen sowie eine wirksame Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften.
Die FIZ erinnert daran, dass die ILO-Konvention 189 faire Arbeitsbedingungen und besonderen Schutz für Hausangestellte verlangt und von der Schweiz 2014 ratifiziert wurde. Die FIZ betont, dass der arbeitsrechtliche Schutz bisher unzureichend war – insbesondere bei Direktanstellungen durch Privathaushalte, die weiterhin vom Arbeitsgesetz ausgeschlossen bleiben. Diese Lücke widerspricht der ILO-Konvention und benachteiligt eine zentrale, meist von Frauen ausgeführte Arbeit. Zudem warnt die FIZ vor Wettbewerbsverzerrungen: Verleihbetriebe unterliegen strengeren Regeln als Direktanstellungen, was zu ungleichen Bedingungen führt – auch zum Nachteil der betroffenen Arbeitskräfte. Die FIZ weist auf