Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/75: Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Sonderbestimmungen für die Live-in-Betreuung (Art. 17a - 17e ArGV 2) · 29 Seiten

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Dachverbände

Der SGB sieht diese Bestimmungen als essenziell. Laut SGB und Swisstaffing garantieren diese Bestimmungen garantieren den Live-in Arbeitnehmenden den vollständigen Schutz des Arbeitsgesetzes in Bezug auf die Gewährleistung der Erholungs- und Ruhezeit. Die Regelung des Arbeitsgesetzes, die den Unterbruch der Ruhezeit durch Piketteinsätze regelt, findet somit auch Anwendung auf Live-in Arbeitnehmende.

Travail.Suisse hält die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden für unabdingbar zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden.

Weitere Kreise

Diese Formulierung ist für Unia essenziell.

4.4 Artikel 17d Hauswirtschaftliche Leistungen sowie Betreuung und Unterstützung in der Alltagsbewältigung: Pause

ZG begrüsst die vorgesehenen Regelungen.

4.4.1 Absatz 1

Kantone

Laut IVA und BS ist unklar, ob die Regelungen in den Artikeln 15 ArG und 18 ArGV 1 anwendbar sind oder nicht.

TI, BS und VS sind der Meinung, dass geklärt werden müsste, ob die Aufteilung der Pausen die in den Artikeln 15 ArG und 18 ArGV 1 vorgesehenen Regeln einhalten muss. BS hält eine Präzisierung, zumindest im Wegleitungstext, für wünschenswert.

Falls die Artikel 15 ArG und 18 ArGV 1 nicht anwendbar sind, muss nach Ansicht von TI festgelegt werden, ob es möglich ist, die Pause bei Arbeitsbeginn oder Arbeitsende zu kumulieren.

Der IVA, GE, NE, VD und VS sind der Meinung, der Artikel sollte ausdrücklich festhalten, dass die tägliche einstündige Pause nicht aufgeteilt werden darf. Zur Präzisierung schlägt BL den folgenden Wortlaut vor: « (…) eine zusammenhängende Pause von mindestens einer Stunde (…) ».

Parteien

Die Grünen und die SP unterstützen die Regelung im Zusammenhang mit der Pause.

Dachverbände

Der SGB und Swisstaffing betonen, dass insbesondere in Live-in Settings ungestörte Pausen notwendig sind, da die Betreuung von bedürftigen Menschen sowohl psychisch als auch emotional intensiv ist. Diese Bestimmung schützt die Gesundheit der Arbeitnehmenden und berücksichtigt die Belastung durch Bereitschaftsdienste während der Nacht.

Travail.Suisse betont, dass eine tägliche Pause von mindestens 60 Minuten bei Bereitschaftsdiensten für die Erholung und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden unerlässlich sind.