Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/75: Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Sonderbestimmungen für die Live-in-Betreuung (Art. 17a - 17e ArGV 2) · 29 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 23Fedlex · Ergebnisbericht
Parteien
Die Grünen unterstützen die Massnahme zur Begrenzung der Ruhezeiten.
Die SP befürwortet die Regelung der Erholungs- und Ruhezeit, da sie Live-in-Arbeitnehmenden den gleichen Schutz wie dem ArG unterstellten Arbeitnehmenden gewährt.
Dachverbände
Der SGB sieht diese Bestimmungen als essenziell.
Laut dem SGB und Swisstaffing garantieren diese Bestimmungen den Live-in Arbeitnehmenden den vollständigen Schutz des Arbeitsgesetzes in Bezug auf die Gewährleistung der Erholungs- und Ruhezeit. Die Regelung des Arbeitsgesetzes, die den Unterbruch der Ruhezeit durch Piketteinsätze regelt, findet somit auch Anwendung auf Live-in Arbeitnehmende.
Travail.Suisse hält die garantierte minimale Ruhezeit von 35 Stunden pro Woche ohne Bereitschaftsdienst für unabdingbar zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden.
Weitere Kreise
Diese Formulierung ist für die Unia essenziell.
4.3.2 Absatz 2
Kantone
Laut dem IVA, BS, GE und TI ist diese Regelung schwierig umsetzbar. TI fragt sich, wer sich im Fall eines Nachteinsatzes, während dem Rest des Tages um die Person kümmern könnte.
Der IVA, BS und VS weisen darauf hin, dass wenn die minimale Ruhezeit von vier aufeinanderfolgenden Stunden nicht erreicht werden kann, der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer unmittelbar nach dem letzten Einsatz die tägliche Ruhezeit von elf Stunden nachgewährt werden muss. Jedoch wird der Betrieb während der Nacht keine Ersatzperson finden. Für SG erscheint es realitätsfremd, dass unmittelbar noch in derselben Nacht für den nächsten Tag eine Ersatzbetreuung aufgeboten wird.
So hält SG fest: «Auch wenn die Stossrichtung dieser Regelung begrüssenswert erscheint, ist sie in der Praxis angesichts der vorgesehenen Kurzfristigkeit der nachfolgenden Ruhezeit untauglich». Auch für ZH ist eine praktische Anwendung dieser Bestimmung kaum denkbar.
Folglich sind der IVA, AR, BS und VS der Ansicht, dass eine Ausnahmeregelung für Notfälle notwendig ist.
Gemäss AG muss ein Wegleitungstext geschaffen werden, in welchen die Ausführungen aus dem erläuternden Bericht einfliessen, um eine klare Definition zu ermöglichen.
Parteien
Die Grünen unterstützen die Massnahme zur Begrenzung der Ruhezeiten.
Die SP befürwortet die Regelung der Erholungs- und Ruhezeit, da sie Live-in-Arbeitnehmenden den gleichen Schutz wie dem ArG unterstellten Arbeitnehmenden gewährt.