Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/75: Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Sonderbestimmungen für die Live-in-Betreuung (Art. 17a - 17e ArGV 2) · 29 Seiten

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Nach Ansicht der Grünen schafft die Änderung der ArGV 2 einen besseren Schutz für die oft migrantischen und vulnerablen Pflegekräfte im Live-in-Modell. Sie kritisieren jedoch die ungleiche Behandlung zwischen Beschäftigten von Drittunternehmen und direkt von Privathaushalten angestellten Personen sowie den fehlenden Schutz für Arbeitskräfte ohne regulären Aufenthaltsstatus (Sans papiers). Die Grünen fordern daher die Regularisierung von Sans papiers, um sicherzustellen, dass alle Pflegekräfte von den Verbesserungen profitieren.

Die SVP lehnt die Änderungen dezidiert ab, da sie bewährte Betreuungsmodelle einschränken, die Kosten erhöhen und ältere Menschen in die Abhängigkeit von Familienmitgliedern oder staatlichen Leistungen drängen. Die geplanten Regulierungen erschweren es Bedürftigen, in ihrem vertrauten Zuhause zu bleiben, und treiben die Spitex- sowie Krankenkassenkosten weiter in die Höhe. Zudem würden ausländische Betreuungskräfte in ihrer Arbeitsgestaltung eingeschränkt.

3.3 Allgemeine Bemerkungen der Dachverbände

Die ASPS, Spitex Schweiz, SAV, SGV, SGB und Swisstaffing unterstützen die vorgeschlagenen Änderungen.

Laut ASPS sind die Verbesserung des Gesundheitsschutzes, die Berücksichtigung der besonderen Situation von Pendlerinnen und Pendlern, die klare Trennung von Arbeits- und Ruhezeiten, die transparente Erfassung der Arbeitszeiten und die Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung der Bestimmungen wichtige Schritte in die richtige Richtung. Die ASPS weist darauf hin, dass die Vorlage erhebliche Anpassungen und Herausforderungen für ihre Mitglieder mit sich bringt, um die Arbeitsbedingungen und den Gesundheitsschutz für Beschäftigte in der Live-in Betreuung zu verbessern. Die ASPS betont auch die Notwendigkeit einer Meldepflicht an die Kantone, um die Einhaltung der neuen Bestimmungen durch Stichproben zu überprüfen und Missbrauch, allenfalls mit einer Bussenregelung zu verhindern.

Der SGB dankt für die vollständige Übernahme der am runden Tisch vereinbarten Bestimmungen in die Verordnung. Die Alterung der Bevölkerung führt zu einem steigenden Bedarf an Betreuung, insbesondere in der Live-in Betreuung durch Pendelmigrantinnen und -migranten. Diese Arbeitsverhältnisse sind durch hohe Präsenzzeiten und Bereitschaftsdienst geprägt, was die ArbeitnehmerInnen besonders vulnerabel macht. Sonderbestimmungen für Live-in Betreuung in der ArGV 2 und den Anhang zum GAV- Personalverleih, der durch höhere Entschädigungen und zusätzliche Schutzmassnahmen die besonderen Arbeitsbedingungen ausgleicht sollen gleichzeitig in Kraft treten.

Der SGV erinnert daran, dass er am runden Tisch der Sozialpartner an der Erarbeitung der Lösung beteiligt.

Swissstaffing begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen der ArGV 2 und beantragt eine leichte Ergänzung des Art. 17a Abs. 3 ArGV 2, in dem die Live-in Betriebe dem allgemeinverbindlichen GAV zum Personalverleih oder einem allgemeinverbindlich erklärten GAV zur Live-In Betreuung unterstellt sein müssen, um von der Ausnahmeregelung profitieren zu können. Eine solche Umformulierung scheint Swissstaffing notwendig zu sein, damit der Geltungsbereich neutral formuliert wird. Die Anpassungen fördern flexiblere Strukturen und verbessern zugleich die Arbeitsbedingungen sowie den Gesundheitsschutz. Swissstaffing setzt sich für klare Rahmenbedingungen ein, um dem wachsenden Bedarf an Betreuung zu Hause gerecht zu werden. Der Entwurf basiert auf einem sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Kompromiss im Bereich des Personalverleihs und Swissstaffing dankt für die Umsetzung der am runden Tisch vereinbarten Regelungen.

Der SAV unterstützt die Position von Swissstaffing und begrüsst grundsätzlich die Sonderbestimmungen in Art. 17a – 17e in der ArGV 2.

Spitex Schweiz unterstützt Menschen, die zu Hause leben und Hilfe benötigen, auch in Live-in Betreuung, und ist indirekt von den Sonderbestimmungen betroffen. Sie befürwortet klare Regelungen der Ar-