Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/102: Neue nationale Eurodac Verordnung aufgrund der Übernahme und Umsetzung des EU-Migrationspaktes · 27 Seiten

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Schliesslich erhält Absatz 5 unverändert die Fassung von Artikel 11a Absatz 6 AsylV 3 der Phase 1. Er hält fest, dass eine Überprüfung der Gesichtsbilder auch möglich ist, wenn der Abgleich sowohl anhand der Fingerabdrücke als auch anhand das Gesichts- bilds erfolgt ist.

5. Abschnitt Zugang der Strafverfolgungsbehörden zu den Eurodac-Daten über die zentrale Zugangsstelle

Zusätzlich zum Regelungsgehalt der VIS-Verordnung soll Eurodac in Zusammenhang mit schweren Straftaten für Datenabfragen im Sinne der neuen EU-Eurodac-Verord- nung zwecks Erhöhung der inneren Sicherheit und zur Terrorismusbekämpfung auch den Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten und Europol zugänglich gemacht werden.

Art. 11 Bundesbehörden, die einen Datenabgleich beantragen können

Dieser Artikel hält aus Gründen des Datenschutzes und der Transparenz fest, welche Behörden auf Stufe des Bundes im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 der EU-Eurodac-Ver- ordnung berechtigt sind, bei der zentralen Zugangsstelle einen Datenabgleich zu be- antragen.

Dabei erhalten die Sicherheitsbehörden des Bundes, die im Rahmen ihrer gesetzlich begründeten Aufgabe mit der Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten analog zum Straftatenkatalog in Artikel 286 Absatz 2 Buchstabe a der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) beschäftigt sind, keinen direkten Zugang zu Eurodac, sondern richten ihre Anfragen an die zentrale Zugangsstelle. Demzufolge sind zur Durchführung gerichtspolizeilicher Ermittlungen gestützt auf die StPO die Bundesanwaltschaft und die Bundeskriminalpolizei (BKP) von fedpol genannt.

Letztere kann entsprechende Anfragen auch im Rahmen ihrer Aufgabe als kriminalpo- lizeiliche Zentralstelle gestützt auf das Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zentral- stellen des Bundes und gemeinsame Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit mit anderen Staaten (ZentG; SR 360) an die zentrale Zugangsstelle richten.

Die in Artikel 11 genannten Organisationseinheiten des Nachrichtendienstes des Bun- des können in Erfüllung ihrer präventiven Aufgaben nach dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) ebenfalls entspre- chende Anfragen auf Datenbekanntgabe stellen. Der Dienst Infox von BiomID ist ein Kommissariat der Abteilung Internationale Polizeikooperation (IPK) bei fedpol. Dieser spezialisierte Dienst dient den ermittelnden Strafverfolgungsbehörden in der Aufklä- rung von Straftaten als kompetente Fachstelle.

Er bearbeitet im 24-Stunden-Pikettdienst grenzüberschreitende Anfragen im Zusam- menhang mit erkennungsdienstlichen Abklärungen (Identifizierung von Personen und Spuren anhand der Fingerabdrücke, DNA und weiteren erkennungsdienstlichen Mate- rials) sowie mit internationalen Personenfahndungen. Eine Berechtigung dieses Diens- tes zum Zugang zu Eurodac über die zentrale Zugangsstelle ermöglicht bei schweren Delikten eine raschere Identifizierung und präzisere Fahndung, insbesondere ausser- halb der Bürozeiten. Das Parlament hat entschieden, dass schweizweit lediglich eine zentrale Zugangsstelle bei der EAZ fedpol errichtet werden soll. Die EAZ fedpol steht den anfrageberechtigten Behörden rund um die Uhr jeden Tag zur Verfügung und er- laubt den Betrieb eines einheitlich und professionell zentral geführten Gesamtsystems. Dieser Zugang soll es den Behörden ermöglichen, Straftaten, insbesondere in Zusam- menhang mit Terrorismus, besser zu verhüten und zu bekämpfen. In Bezug auf die 20/27