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Vernehmlassung 2025/110: Abkommen über den digitalen Handel zwischen den EFTA-Staaten und Singapur · 28 Seiten

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Abkommen mit Singapur

Tätigkeiten oder an der alleinigen Erbringung von Dienstleistungen in ihrem Hoheitsgebiet gehindert wird, die Teil einer staatlichen Alterssicherung oder eines gesetzlichen Systems der sozialen Sicherheit sind.

2. Keine Bestimmung dieses Kapitels soll dahin ausgelegt werden, dass eine Vertragspartei einschliesslich ihrer öffentlichen Stellen an der alleinigen Ausübung von Tätigkeiten oder der alleinigen Erbringung von Dienstleistungen in ihrem Hoheitsgebiet gehindert wird, die auf staatliche Rechnung oder mit staatlicher Garantie oder unter Verwendung staatlicher Finanzmittel dieser Vertragspartei oder ihrer öffentlichen Stellen ausgeübt oder erbracht werden.

3. Lässt eine Vertragspartei zu, dass eine der in den Absätzen 1 oder 2 genannten Tätigkeiten oder Dienstleistungen von seinen Finanzdienstleistungserbringern im Wettbewerb mit einer öffentlichen Stelle oder einem Finanzdienstleistungserbringer ausgeübt oder erbracht wird, so umfasst der Begriff «Dienstleistungen» auch solche Tätigkeiten.

4. Keine Bestimmung dieses Kapitel gilt für Tätigkeiten oder Dienstleistungen, die von einer Zentralbank oder einer Währungsbehörde oder einer sonstigen öffentlichen Stelle im Rahmen der Geld- oder Währungspolitik ausgeübt oder erbracht werden.

Art. 36-AG Besteuerung

1. Keine Bestimmung dieses Kapitel gilt für Steuern oder fiskalische Massnahmen.17

2. Keine Bestimmung dieses Kapitels berührt die Rechte und Pflichten einer Vertragspartei aus einem Steuerabkommen. Im Falle einer Unvereinbarkeit zwischen diesem Kapitel und einem solchen Steuerabkommen hat bezüglich dieser Unvereinbarkeit Letzteres Vorrang. Es obliegt allein den nach dem betreffenden Steuerabkommen zuständigen Behörden, festzulegen, ob zwischen diesem Kapitel und dem Steuerabkommen eine Unvereinbarkeit besteht.

17 Steuern und fiskalische Massnahmen umfassen auch Verbrauchssteuern, aber keine Zölle nach Artikel 8 Absatz 2 dieses Abkommens.