Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/34: Entwurf zur Flugpassagierdatenverordnung und Änderung weitere Verordnungen · 24 Seiten
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- Visa-Informationssystem-Verordnung: Die gesetzliche Grundlage dieser Änderung findet sich im gemäss Anhang 3 Ziffer 2 FPG ergänzten Artikel 109c Buchstabe j des Ausländer- und Integrationsgesetzes vom 16. Dezember 200529;
- ZEMIS-Verordnung: Die gesetzliche Grundlage für die Änderung findet sich im gemäss Anhang 3 Ziffer 3 FPG ergänzten Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe q des Bundesgesetzes vom 20. Juni 200330 über das Informationssystem für den Ausländer- und Asylbereich.
- Ausweisverordnung: Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer 4 FPG bildet unmittelbar die gesetzliche Grundlage für die Revision von Anhang 1 der Ausweisverordnung. Denn das Ausweisgesetz vom 22. Juni 200131 sieht die Berechtigung von fedpol und damit der PIU zum Zugriff auf Daten von ISA bereits vor und musste deshalb nicht im Zuge des FPG angepasst werden.
- NES-Verordnung: Die gesetzliche Grundlage dieser Änderung findet sich in den gemäss Anhang 3 Ziffer 6 FPG ergänzten Artikeln 10 und 11 des Bundesgesetzes vom 13. Juni 200832 über die polizeilichen Informationssysteme (BPI).
- RIPOL-Verordnung: Die gesetzliche Grundlage dieser Änderung findet sich im gemäss Anhang 3 Ziffer 6 FPG ergänzten Artikel 15 BPI.
- IPAS-Verordnung: Die gesetzliche Grundlage dieser Änderung findet sich im gemäss Anhang 3 Ziffer 6 FPG ergänzten Artikel 12 BPI.
- Polizeiindex-Verordnung: Die gesetzliche Grundlage dieser Änderung findet sich im gemäss Anhang 3 Ziffer 6 FPG ergänzten Artikel 17 BPI.
- N-SIS-Verordnung: Die gesetzliche Grundlage dieser Änderung findet sich im gemäss Anhang 3 Ziffer 6 FPG ergänzten Artikel 16 BPI.
Mit Erlass der VFPG sowie der Anpassung der acht Verordnungen entspricht der Bundesrat seiner Kompetenz gemäss Artikel 182 der Bundesverfassung vom 18. April 199933.
5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Insbesondere die Pflichten der Luftverkehrsunternehmen in den Artikeln 1−5 der Verordnung bewegen sich im Rahmen, der sich aus den für PNR geltenden Standards und Empfehlungen gemäss Anhang 9 des Übereinkommens über die internationale Zivilluftfahrt ergibt, und entsprechen damit den massgeblichen internationalen Verpflichtungen der Schweiz.
29 SR 142.20
30 SR 142.51
31 SR 143.1
32 SR 361
33 SR 101