Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/28: Teilrevision Postgesetz (PG) und Teilrevision Postorganisationsgesetz (POG) · 26 Seiten

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sich das Ergebnispotential der Post reduzieren und die eigenwirtschaftliche Finanzie- rung der Grundversorgung beeinträchtigt werden könnte. In der Folge wäre mit einer eingeschränkten Dividendenfähigkeit und einem kleineren Steuersubstrat der Post zu rechnen. Zudem könnte der Wert der Bundesbeteiligung an der Post sinken. Gleich- zeitig könnte die Präzisierung des Unternehmenszwecks und die Überprüfbarkeit des Erwerbs von Unternehmensbeteiligungen Investitionen in risikobehaftete Geschäftsfel- der reduzieren.

Die PostCom übernimmt mit der Genehmigung von Beteiligungserwerben der Post eine neue Aufgabe. Dies wird jedoch voraussichtlich keine personellen Aufstockungen bei der PostCom und ihrem Fachsekretariat zur Folge haben. Zumal nur mit einer über- schaubaren Anzahl von massgebenden Beteiligungserwerben gerechnet wird, und die Verfahrensdauer mit drei Monaten kurz ist. Wenn für die Beurteilung eines konkreten Beteiligungserwerbs das notwendige Fachwissen punktuell fehlt, kann die PostCom auf externe Sachverständige ausserhalb des Bundes zurückgreifen. Sie kann gestützt auf Artikel 57 Absatz 1 RVOG, Artikel 12 Buchstabe e VwVG und Artikel 4 des Ge- schäftsreglements der PostCom35 externe Sachverständige beiziehen. Die Verfahrens- leitung, Beweisführung und Verfügungskompetenz verbleiben aber beim Fachsekreta- riat bzw. der PostCom (vgl. Art. 21 Abs. 1 PG). Die Zusatzkosten können in Form von Verwaltungsgebühren (Art. 30 Abs. 1 PG), die der Post auferlegt werden, gedeckt wer- den.

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-

glomerationen und Berggebiete

Diese Vorlage hat keine nennenswerten Auswirkungen auf die Kantone und Gemein- den sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Wettbewerb und Innovation

Die Präzisierung des Unternehmenszwecks reduziert potenzielle Wettbewerbsverzer- rungen zwischen der Post und Privaten. Dies kann auf den Märkten, wo die beiden in Konkurrenz stehen, zu einem wirksameren Wettbewerb führen und damit tendenziell zu mehr Innovation und Effizienz. Gleichzeitig soll der Post weiterhin ermöglicht wer- den, sich gemäss den Bedürfnissen der Bevölkerung und Wirtschaft weiterzuentwi- ckeln und auf Veränderungen im Marktumfeld adäquat reagieren zu können.

Konsumenten und Konsumentinnen

Ein funktionierender Wettbewerb zwischen Post und privaten Anbietern wirkt sich po- sitiv auf Preise, Qualität und Angebotsvielfalt aus. Gleichzeitig bleibt die Post durch die Zweckbindung auf ihre öffentlichen Kernaufgaben fokussiert. Allerdings besteht das

35 Vgl. auch Urteile 2A.586/2003 und 2A.587/2003