Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/28: Teilrevision Postgesetz (PG) und Teilrevision Postorganisationsgesetz (POG) · 26 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Die Post ist als Anbieterin von Dienstleistungen im Bereich Logistik, Kommunikation, Finanzdienstleistungen und Personenverkehr eine der grössten Unternehmungen in der Schweiz. Ihre volkswirtschaftliche Bedeutung ist sowohl als Grundversorgerin (Postdienste, Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs) wie auch als Arbeitgeberin gross. Sie ist auf verschiedenen, sich rasch wandelnden Märkten tätig, die von unter- schiedlichen Herausforderungen geprägt sind. Der Bund ist alleiniger Eigentümer der Post.
Die Post befindet sich in einer schwierigen Situation. Ihre klassischen Ertragssäulen, insbesondere die physischen Produkte im Logistikbereich wie der Brief, verlieren ra- sant an Ertragskraft, weil die Nachfrage aufgrund der Digitalisierung stark zurückgeht. Auch die Schalterdienstleistungen (Briefe, Pakete, Barzahlungsverkehr) sind stark rückläufig. Damit gehen Skaleneffekte verloren, Stückkosten steigen, und die Post droht die wirtschaftliche Grundlage ihres Erfolgs zu verlieren. PostFinance – als sys- temrelevante Inlandbank – ist in ihrem Geschäftsmodell regulatorisch eingeschränkt (Kredit- und Hypothekarvergabeverbot) und kann deshalb nur begrenzt auf exogene Veränderungen (z.B. im Zinsumfeld) reagieren.
Auf diese Herausforderungen hat die Post – unter Einhaltung der geltenden Rechts- grundlagen und Rahmenbedingungen – mit strategischen Massnahmen reagiert. So hat sie nebst Preis- und Effizienzmassnahmen auch den Auf- und Ausbau von Tätig- keitsfeldern ausserhalb der Grundversorgung vorangetrieben. Diese Entwicklung wirft Fragen zur Legitimität staatlichen Handelns auf und stösst im Parlament und in der Wirtschaft auf Kritik. Eine ganze Reihe parlamentarischer Vorstösse sind Ausdruck da- von (vgl. 21.4595 Mo. Rechsteiner «Akquisitionen innerhalb des Leistungsauftrages halten» [überwiesen]; 22.3226 Mo. Jauslin «Die Post für den Leistungsauftrag trim- men» [Annahme im Erstrat]; 23.462 Pa.Iv. Grossen «Klare Spielregeln für Bundesun- ternehmen im Wettbewerb mit Privaten» [Zuständigkeit WAK-N, Vernehmlassung ab- geschlossen]; 22.4563 Mo. Grossen «Eindämmung unfairer Konkurrenz durch Bun- desbetriebe» [Annahme im Erstrat]). Bezüglich der Übernahmen von KLARA Business AG und Livesystems AG durch die Post sind zudem Aufsichtsbeschwerden von zwei Konkurrenten der Post vor dem Bundesgericht hängig, wobei auch die Zulässigkeit die- ser Beschwerdeverfahren an sich rechtlich umstritten ist.
Diese Beispiele verdeutlichen die Notwendigkeit, dass Rechtssicherheit geschaffen wird in Bezug auf die Zulässigkeit von Tätigkeiten der Post ausserhalb der Grundver- sorgung, namentlich in Zusammenhang mit digitalen Leistungen.
Der Bundesrat hat am 13. August 2025 das UVEK, in Abstimmung mit dem EFD (EFV), beauftragt, dem Bundesrat bis am 30. Juni 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Postorganisationsgesetzes vom 17. Dezember 2010 (POG1) vorzulegen
1 SR 783.1