Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/28: Teilrevision Postgesetz (PG) und Teilrevision Postorganisationsgesetz (POG) · 26 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht

1.5 Weitere Arbeiten zur vorliegenden Thematik

Im Zusammenhang und in Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Klare Spielre- geln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten (23.462) hat die Kommis- sion für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) am 18. August 2025 ei- nen Vorentwurf zur Änderung der Postgesetzgebung (POG und PG) verabschiedet und in die Vernehmlassung gegeben. Mit den vorgeschlagenen Änderungen der Postgesetzgebung sollen die Rahmenbedingungen für das Handeln der Post im Wett- bewerb mit privaten Unternehmen angepasst werden. Konkret schlägt die Kommis- sion eine Einschränkung des Unternehmenszwecks der Post vor, damit klarer einge- grenzt werden könne, welche Tätigkeiten die Post zusätzlich zu den gesetzlich defi- nierten Haupttätigkeiten ausüben darf. So müssten die zusätzlichen Tätigkeiten künf- tig entweder unmittelbar vor- oder nachgelagert sein oder einen sachlich engen Zu- sammenhang zur Haupttätigkeit aufweisen. Im Weiteren ist die Einführung eines Rechtsschutzes für Mitbewerber der Post vorgesehen sowie eine Verschärfung des Quersubventionierungsverbots betreffend Zulässigkeit konzerninterner Querfinanzie- rungen. Die vom 16. September bis 16. Dezember 2025 durchgeführte Vernehmlas- sung zeigt folgendes Bild: Es sind insgesamt 61 Stellungnahmen eingegangen. Alle teilnehmenden Kantone (mit Ausnahme des Kantons Thurgau), die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, der Gemeindeverband sowie die Städte Genf und Zürich beantragen die Sistierung des Geschäfts im Sinne des Minderheitsantrags oder lehnen die Vorlage ab. Die Kantone begrüssen mehrheitlich eine grundlegende Diskussion zur heutigen Post. Es wird aber eine umfassende Auslegeordnung für not- wendig erachtet. Von den politischen Parteien unterstützen die GLP, die FDP und die SVP die Vorlage im Sinne der Mehrheit. Die SPS, GRÜNE Schweiz sowie die Mitte lehnen die Vorlage ab bzw. beantragen ebenfalls die Sistierung. Die WAK-N hat den Ergebnisbericht an ihrer Sitzung vom 13. April 2026 zur Kenntnis genommen. Im Üb- rigen hat sie beschlossen, vor der weiteren Beratung dieses Geschäfts die Verwal- tung um zusätzliche Informationen zu bitten. So wünscht sie unter anderem eine aus- führliche und aktualisierte Standortbestimmung zur Übernahmestrategie und zu den Tätigkeiten der Post in den Bereichen Logistik und digitale Dienste.

In Erfüllung des Auftrages des Bundesrats vom 13. August 2025 wurde unter der Fe- derführung des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) eine Vorlage zur Änderung des Postgesetzes vom 17. Dezember 2010 (PG4) zur künftigen Ausgestaltung der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten ausgearbeitet. Zur Ände- rung des PG und des POG wird eine gemeinsame Vernehmlassung durchgeführt. Im PG wird ein Mechanismus für die Anpassung der Grundversorgung entlang des fort- schreitenden Nachfragerückgangs verankert. Beim Erreichen von gewissen Schwel- lenwerten kann die Post eine Anpassung der Grundversorgung beantragen. Zudem werden ein Mindestumfang der Grundversorgung, das hybride Zustellsystem, die Auf- sichts- und Massnahmenkompetenzen des BAKOM sowie Grundlagen zu den Post- diensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs in Notlagen im PG verankert.

4 SR 783.0