Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/28: Teilrevision Postgesetz (PG) und Teilrevision Postorganisationsgesetz (POG) · 26 Seiten

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Gewählt wurde daher eine Variante, die sich auf die Überprüfung der Zweckkonformität wirtschaftlich relevanter Beteiligungserwerbe durch die Post fokussiert und diese einer Genehmigungspflicht unterstellt. Dieser Ansatz trägt dem Bedürfnis nach Rechtssi- cherheit bezüglich der Zulässigkeit von Unternehmenserwerben Rechnung, ohne dass die Geschäfts- und Entwicklungsmöglichkeiten der Post übermässig beschränkt wer- den.

Im Rahmen der Diskussion über die zuständige Genehmigungsbehörde wurden ver- schiedene Optionen evaluiert, darunter insbesondere die Eignerstellen (GS-UVEK /EFV) sowie die WEKO. Von den Eignerstellen wurde abgesehen, weil die Genehmi- gung von Beteiligungserwerben den Corporate Governance-Grundsätzen des Bundes widersprechen würde. Die WEKO wurde ebenfalls nicht in Betracht gezogen, weil sie für die Durchsetzung des Kartellgesetzes zuständig ist, und das hier zur Diskussion stehende Verfahren davon klar abzugrenzen ist (vgl. dazu die Ausführungen zu Art. 4a bis 4c POG). Letztlich wurde die PostCom als am besten geeignete Behörde identifi- ziert. Als sektorspezifische, unabhängige Aufsichtsbehörde verfügt sie über das not- wendige Fachwissen im Bereich des Postwesens und kann dies gezielt ergänzen, um diese Aufgabe kompetent wahrzunehmen.

1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strate-

gien des Bundesrates

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 24. Januar 20242 zur Legislaturplanung 2023–2027 noch im Bundesbeschluss vom 6. Juni 20243 über die Legislaturplanung 2023–2027 angekündigt.

Die Revision des POG ist dennoch angezeigt, weil damit Rechtssicherheit in Bezug auf die Zulässigkeit von Tätigkeiten der Post ausserhalb der Grundversorgung geschaffen wird. Zudem wird ein Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung des Unternehmens- zwecks beim Erwerb von neuen Beteiligungen durch die PostCom geschaffen.

1.4 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Die Motion 21.4595 Rechsteiner «Akquisitionen innerhalb des Leistungsauftrags hal- ten» wurde am 5. März 2024 vom Ständerat (Zweitrat) angenommen und damit vom Parlament an den Bundesrat überwiesen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, dass Akquisitionen ausserhalb des Leis- tungsauftrags der Post dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt und zuhanden der verantwortlichen Parlamentskommission begründet werden müssen.

Die vorliegende Vorlage erfüllt das Anliegen der Motion 21.4595. Der Bundesrat bean- tragt daher die Abschreibung dieses parlamentarischen Vorstosses.

2 BBl 2024 525

3 BBl 2024 1440