Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine

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ser zu minimieren. Der Toleranzwert für nicht spezifisch geregelte Spalte 3: 0.0001 mg/kg”

Substanzen sollte auf 100 ng/l festgelegt werden.

Landeskanzlei des Liste 4 Es ist ein neuer Toleranzwert für langlebige künstliche Stoffe von Ergänzung Liste:

Kantons Basel- 0.0001 mg/kg in Trinkwasser aufzunehmen. Damit wird eine Kom- “Spalte 1: Langlebiger künstlicher Stoff, sofern nicht separate Regelungen bestehen Landschaft patibilität mit der Gewässerschutzverordnung hergestellt. Zudem Spalte 2: Trinkwasser

wird dadurch der Problematik einer allfälligen Kumulation solcher Spalte 3: 0.0001 mg/kg”

Stoffe in der Nahrungsmittelkette Rechnung getragen.

Landeskanzlei des Liste 4 Die Vorgaben zu den Pestiziden und ihren Abbauprodukten sind zu Präzisierung:

Kantons Basel- präzisieren, weil der Begriff "relevant" nicht definiert ist und eine “Spalte 1: Pestizide

Landschaft klare Abgrenzung zum TTC-Konzept nötig ist. Spalte 2: Trinkwasser

Spalte 3: 0.0001 mg/kg

Spalte 5: gilt je Substanz für organische Pestizide und deren künstliche Abbau- und Reaktionsprodukte”

“Spalte 1: Pestizide

Spalte 2: Trinkwasser

Spalte 3: 0.0005 mg/kg

Spalte 5: Summe aller organischen Pestizide und deren künstlichen Abbau- und Reaktions-produkte”

Oben stehender Änderungsantrag ist die favorisierte Lösung. Falls er nicht übernommen wird, wird die nachstehende Formulierung vorgeschlagen. Sie bedeutet, dass hinsichtlich der Bewertung von Metaboliten als relevant/nicht-relevant die trinkwasserspezi-fischen Aspekte im Zentrum stehen müssen, einschliesslich beispielsweise die Bildung problematischer Reaktionsprodukte aus PSM-Metaboliten bei oxidativer Aufbereitung des Wassers.

“Spalte 1: Pestizide

Spalte 2: Trinkwasser

Spalte 3: 0.0001 mg/kg

Spalte 5: gilt je Substanz für organische Pestizide sowie für deren trinkwasserrelevante Metaboliten, Reaktions- und Abbauprodukte”

“Spalte 1: Pestizide

Spalte 2: Trinkwasser

Spalte 3: 0.0005 mg/kg

Spalte 5: Summe aller organischen Pestizide sowie deren trinkwasser-relevante Metaboliten, Reaktions- und Abbauprodukte“

Landeskanzlei des Liste 4 Die Grenzwerte für delta-9-Tetrahydrocannabinol in Hanfprodukten Eine Änderung der Grenzwerte für delta-9-Tetrahydrocannabinol in Hanfprodukten Kantons Basel- werden ohne Begründung um mehr als die Hälfte gesenkt. Diese ist nicht notwendig.

Landschaft Änderungen sind nicht notwendig, da Produkte mit und ohne

Rauschhanf gestützt auf die bisherigen Grenzwerte problemlos

voneinander unterschieden werden können.