Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine
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Standeskanzlei des Liste 4 Für bisher nicht spezifisch geregelte Substanzen, die neu mit dem Tieferen Toleranzwert festlegen:
Kantons Uri TTC-Konzept geregelt werden, sind tiefere verbindliche Werte als “Spalte 1: Organische chemische Verbindung mit unbekannter Toxizität, aber be-
die momentan im TTC-Konzept festgelegten einzuführen. Im Rah- kannter chemischer Struktur, ohne strukturelle Hinweise auf ein genotoxisches men der guten Herstellungspraxis geht es darum, einen künstlichen Potential
Eintrag von "nicht spezifisch geregelten Substanzen" ins Trinkwas- Spalte 2: Trinkwasser
ser zu minimieren. Der Toleranzwert für nicht spezifisch geregelte Spalte 3: 0.0001 mg/kg”
Substanzen sollte auf 100 ng/l festgelegt werden.
Standeskanzlei des Liste 4 Es ist ein neuer Toleranzwert für langlebige künstliche Stoffe von Ergänzung Liste:
Kantons Uri 0.0001 mg/kg in Trinkwasser aufzunehmen. Damit wird eine Kom- “Spalte 1: Langlebiger künstlicher Stoff, sofern nicht separate Regelungen bestehen
patibilität mit der Gewässerschutzverordnung hergestellt. Zudem Spalte 2: Trinkwasser
wird dadurch der Problematik einer allfälligen Kumulation solcher Spalte 3: 0.0001 mg/kg”
Stoffe in der Nahrungsmittelkette Rechnung getragen.
Standeskanzlei des Liste 4 Die Vorgaben zu den Pestiziden und ihren Abbauprodukten sind zu Präzisierung:
Kantons Uri präzisieren, weil der Begriff "relevant" nicht definiert ist und eine “Spalte 1: Pestizide
klare Abgrenzung zum TTC-Konzept nötig ist. Spalte 2: Trinkwasser
Spalte 3: 0.0001 mg/kg
Spalte 5: gilt je Substanz für organische Pestizide und deren künstliche Abbau- und Reaktionsprodukte”
“Spalte 1: Pestizide
Spalte 2: Trinkwasser
Spalte 3: 0.0005 mg/kg
Spalte 5: Summe aller organischen Pestizide und deren künstlichen Abbau- und Reaktions-produkte”
Oben stehender Änderungsantrag ist die favorisierte Lösung. Falls er nicht übernommen wird, wird die nachstehende Formulierung vorgeschlagen. Sie bedeutet, dass hinsichtlich der Bewertung von Metaboliten als relevant/nicht-relevant die trinkwasserspezi-fischen Aspekte im Zentrum stehen müssen, einschliesslich beispielsweise die Bildung problematischer Reaktionsprodukte aus PSM-Metaboliten bei oxidativer Aufbereitung des Wassers.
“Spalte 1: Pestizide
Spalte 2: Trinkwasser
Spalte 3: 0.0001 mg/kg
Spalte 5: gilt je Substanz für organische Pestizide sowie für deren trinkwasserrelevante Metaboliten, Reaktions- und Abbauprodukte”
“Spalte 1: Pestizide
Spalte 2: Trinkwasser
Spalte 3: 0.0005 mg/kg
Spalte 5: Summe aller organischen Pestizide sowie deren trinkwasser-relevante Metaboliten, Reaktions- und Abbauprodukte“
Standeskanzlei des Liste 4 Für Trihalomethane (als Desinfektionsnebenprodukte) ist neu ein Bei Trihalomethanen in Trinkwasser den Tole-ranzwert beibehalten:
Kantons Uri Grenzwert festgelegt. Eine Beibehaltung des heutigen Toleranzwer- “Spalte 3 (Toleranzwert) 0.02 mg/kg
tes von 0.02 mg/kg ist sinnvoll. Spalte 4 (Grenzwert): 0.05 mg/kg“