Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine
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Mit Vorsorgewerten soll verhindert werden, dass das Grundwasser Reaktionsprodukte
und Trinkwasser nachhaltig mit langlebigen Stoffen verschmutzt
werden, und dass bei der Aufbereitung von Trinkwasser keine
unerwartet humantoxischen Stoffe entstehen.
Die Vorgaben zu den Pestiziden und ihren Abbauprodukten sind
zudem zu präzisieren, da der Begriff "relevant" weder im Lebens-
mittel- noch im Umweltrecht definiert ist und bei den Verantwortli-
chen und im Vollzug zu Unsicherheiten führt. Grundsätzlich wollte
der Gesetzgeber übermässige Kontaminationen des Trinkwassers
mit anthropogenen Stoffen vermeiden.
Die Vorgaben zu den Pestiziden und ihren Abbauprodukten sind
deshalb entsprechend zu präzisieren.
Verband der Kantons- Liste 4 Das BAG will im Gegensatz zur Richtlinie 2003/40/EG für Mineral- Übergangsbestimmungen
chemiker der Schweiz wässer für Fluorid keine Gehalte bis 5 mg/l zulassen und schlägt Mineralwasser, das hinsichtlich des Fluoridgehalts den Vorgaben der Richtlinie (VKCS) vor, aus gesundheitlichen Gründen den bisherigen Toleranz¬wert 2003/40/EG entspricht, darf noch bis zum 31. Dezember 2017 nach bisherigem
von 1.5 mg/l für Trinkwasser neu als Grenzwert für Mineral¬wasser Recht an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.
zu verankern.
Für die Einhaltung dieses Grenzwertes müssen eine Reihe fluorid-
haltiger Mineralwässer, die heute auf dem Markt sind, entfluoridiert
werden. Die Planung, Finanzierung und Realisierung der dazu
nötigen Anlagen ist mit der vorgesehenen Übergangsfrist von ei-
nem Jahr nicht umsetzbar. Dazu kommt, dass ausländische Mine-
ralwässer mit Fluoridgehalten über 1.5 mg/l trotz Warnhinweis in
der Schweiz nicht mehr verkehrsfähig wären (eine Zulassung via
Allgemeinverfügung gestützt auf das THG wäre nicht möglich, da
der Gesundheitsschutz bei einer Überschreitung des Grenzwerts
von 1.5 mg/l nach Schweizer Auslegung nicht gewährleistet ist).
Verband der Kantons- Liste 4 Ein Toleranzwert für Nitrat von 50 mg/kg in Mineralwasser ist vor Festlegung des Toleranzwertes für Nitrat in natürlichem Mineralwasser auf 40 chemiker der Schweiz dem Hintergrund des in der revidierten FIV unveränderten Tole- mg/kg.
(VKCS) ranzwertes für Nitrat in Trinkwasser von 40 mg/kg (EU 50 mg/kg)
nicht nachvollziehbar.
Verband der Kantons- Liste 4 Für organische chemische Verbindungen mit unbekannter Toxizität "Spalte 1: Organische chemische Verbindung mit unbekannter Toxizität, aber bechemiker der Schweiz (TTC-Konzept), aber bekannter chemischer Struktur, mit strukturel- kannter chemischer Struktur, mit strukturellen Hinweisen auf ein genotoxisches (VKCS) len Hinweisen auf ein genotoxisches Potential sind ein Toleranz- Potential
und ein Grenzwert festzulegen. Spalte 2: Trinkwasser
Spalte 3: 0.0001 mg/kg
Spalte 4: 0.001 mg/kg"
"Spalte 1: Organische chemische Verbindung mit unbekannter Toxizität, aber be-Für organische chemische Verbindungen mit unbekannter Toxizität kannter chemischer Struktur, ohne strukturelle Hinweise auf ein genotoxisches (TTC-Konzept), aber bekannter chemischer Struktur, ohne struktu- Potential»
relle Hinweise auf ein genotoxisches Potential ist ein tieferer Tole- Spalte 2: Trinkwasser