Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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Mit Vorsorgewerten soll verhindert werden, dass das Grundwasser Reaktionsprodukte

und Trinkwasser nachhaltig mit langlebigen Stoffen verschmutzt

werden, und dass bei der Aufbereitung von Trinkwasser keine

unerwartet humantoxischen Stoffe entstehen.

Die Vorgaben zu den Pestiziden und ihren Abbauprodukten sind

zudem zu präzisieren, da der Begriff "relevant" weder im Lebens-

mittel- noch im Umweltrecht definiert ist und bei den Verantwortli-

chen und im Vollzug zu Unsicherheiten führt. Grundsätzlich wollte

der Gesetzgeber übermässige Kontaminationen des Trinkwassers

mit anthropogenen Stoffen vermeiden.

Die Vorgaben zu den Pestiziden und ihren Abbauprodukten sind

deshalb entsprechend zu präzisieren.

Verband der Kantons- Liste 4 Das BAG will im Gegensatz zur Richtlinie 2003/40/EG für Mineral- Übergangsbestimmungen

chemiker der Schweiz wässer für Fluorid keine Gehalte bis 5 mg/l zulassen und schlägt Mineralwasser, das hinsichtlich des Fluoridgehalts den Vorgaben der Richtlinie (VKCS) vor, aus gesundheitlichen Gründen den bisherigen Toleranz¬wert 2003/40/EG entspricht, darf noch bis zum 31. Dezember 2017 nach bisherigem

von 1.5 mg/l für Trinkwasser neu als Grenzwert für Mineral¬wasser Recht an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.

zu verankern.

Für die Einhaltung dieses Grenzwertes müssen eine Reihe fluorid-

haltiger Mineralwässer, die heute auf dem Markt sind, entfluoridiert

werden. Die Planung, Finanzierung und Realisierung der dazu

nötigen Anlagen ist mit der vorgesehenen Übergangsfrist von ei-

nem Jahr nicht umsetzbar. Dazu kommt, dass ausländische Mine-

ralwässer mit Fluoridgehalten über 1.5 mg/l trotz Warnhinweis in

der Schweiz nicht mehr verkehrsfähig wären (eine Zulassung via

Allgemeinverfügung gestützt auf das THG wäre nicht möglich, da

der Gesundheitsschutz bei einer Überschreitung des Grenzwerts

von 1.5 mg/l nach Schweizer Auslegung nicht gewährleistet ist).

Verband der Kantons- Liste 4 Ein Toleranzwert für Nitrat von 50 mg/kg in Mineralwasser ist vor Festlegung des Toleranzwertes für Nitrat in natürlichem Mineralwasser auf 40 chemiker der Schweiz dem Hintergrund des in der revidierten FIV unveränderten Tole- mg/kg.

(VKCS) ranzwertes für Nitrat in Trinkwasser von 40 mg/kg (EU 50 mg/kg)

nicht nachvollziehbar.

Verband der Kantons- Liste 4 Für organische chemische Verbindungen mit unbekannter Toxizität "Spalte 1: Organische chemische Verbindung mit unbekannter Toxizität, aber bechemiker der Schweiz (TTC-Konzept), aber bekannter chemischer Struktur, mit strukturel- kannter chemischer Struktur, mit strukturellen Hinweisen auf ein genotoxisches (VKCS) len Hinweisen auf ein genotoxisches Potential sind ein Toleranz- Potential

und ein Grenzwert festzulegen. Spalte 2: Trinkwasser

Spalte 3: 0.0001 mg/kg

Spalte 4: 0.001 mg/kg"

"Spalte 1: Organische chemische Verbindung mit unbekannter Toxizität, aber be-Für organische chemische Verbindungen mit unbekannter Toxizität kannter chemischer Struktur, ohne strukturelle Hinweise auf ein genotoxisches (TTC-Konzept), aber bekannter chemischer Struktur, ohne struktu- Potential»

relle Hinweise auf ein genotoxisches Potential ist ein tieferer Tole- Spalte 2: Trinkwasser