Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine

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Staatskanzlei des Kantons 1.5 "Getrocknete und konzentrierte Lebensmittel, einschliesslich Aromen,…" gelten Nicht als Zusatzstoffe gelten:

Solothurn nicht als Zusatzstoffe. "Lebensmittel, getrocknet oder in konzentrierter Form ,

Dies gilt für die EU. In der Schweiz gehören die Aromen im Gegensatz zur EU einschliesslich Aromen,…"

zu den Zusatzstoffen. Aromen müssen aus diesem Absatz gestrichen werden.

Staatskanzlei des Kantons 1.5 "Kaubasen zur Herstellung von Kaugummi" gelten nicht als Zusatzstoffe. Ergänzung:

Solothurn Neu wird anstelle des Begriffes "Kaumassen" der Begriff "Kaubasen" verwendet. "Kaubasen (Kaumassen) zur Herstellung von Kaugummi"

Zum besseren Verständnis sollte der gängige Begriff "Kaumassen" nach wie vor gelten nicht als Zusatzstoffe.

aufgeführt und deshalb ergänzt werden. Bei Kaugummis wird v.a. die Bezeich-

nung "Kaumasse" in der Zutatenliste ver-wendet. Eine solche Ergänzung führt

nicht zu einem Konflikt mit der EU-Gesetzgebung.

Landeskanzlei des Kan- 2 Reinheitsanforderungen werden mit Verweis auf den Anhang 4 nur für Zusatz- Ergänzung:

tons Basel-Landschaft stoffe, wie sie in der EU definiert sind, d.h. ohne Aromen, aufgestellt. Die Rein- "Zusatzstoffe haben den spezifischen Reinheitskriterien

heit der Aromen sollte aber wie in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. zu entsprechen, die in den EU-Verordnungen gemäss 872/2012 der Kommission vom 1. Oktober 2012 ebenfalls geregelt werden. Anhang 4 festgelegt sind."

Siehe auch Ergänzung in Anhang 4.

Staatskanzlei des Kantons 2 Reinheitsanforderungen werden mit Verweis auf den Anhang 4 nur für Zusatz- Ergänzung:

Luzern stoffe, wie sie in der EU definiert sind, d.h. ohne Aromen, aufgestellt. Die Rein- "Zusatzstoffe haben den spezifischen Reinheitskriterien

heit der Aromen sollte aber wie in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. zu entsprechen, die in den EU-Verordnungen gemäss 872/2012 der Kommission vom 1. Oktober 2012 ebenfalls geregelt werden. Anhang 4 festgelegt sind."

Siehe auch Ergänzung in Anhang 4.

Schweiz. Bauernverband 2 Die Anforderungen an Zusatzstoffe sind als schweizerisches Recht zu erlassen.

(SBV)

Staatskanzlei des Kantons 2 Die Reinheitsanforderungen werden mit Verweis auf den Anhang 4 nur für Ergänzung von Art. 2:

Zürich Zusatzstoffe wie sie in der EU definiert sind, d.h. ohne Aromen, aufgestellt. Die “Zusatzstoffe haben den spezifischen Reinheitskriterien

Reinheit der Aromen sollte aber wie in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. zu entsprechen, die in den EU-Verordnungen gemäss 872/2012 der Kommission vom 1. Oktober 2012 ebenfalls geregelt werden. Anhang 4 festgelegt sind.”

Ergänzung von Anhang 4:

“Aromen haben den spezifischen Reinheitskriterien zu entsprechen, die in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 872/2012 festgelegt sind.”

Staatskanzlei des Kantons 2 Reinheitsanforderungen werden mit Verweis auf den Anhang 4 nur für Zusatz- Zusatzstoffe haben den spezifischen Reinheitskriterien Thurgau stoffe nach der europäischen Definition aufgestellt. Die Reinheit der in der zu entsprechen, die in den EU-Verordnungen gemäss

Schweiz ebenfalls als Zusatzstoffe geltenden Aromen sollte aber analog der Anhang 4 festgelegt sind.

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 872/2012 der Kommission vom 1. Oktober

2012 ebenfalls geregelt werden.