Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine
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miker der Schweiz (VKCS) den Angaben nach Art. 4 Abs. 1 aufweisen: "a. den Hinweis «mit zugesetzten Pflanzen¬sterinen» beziehungs-
"a. gegebenenfalls den Hinweis «mit zugesetzten Pflanzensterinen» weise «mit zugesetzten Pflanzen-stanolen» im gleichen Sichtfeld wie beziehungsweise «mit zugesetzten Pflanzenstanolen»". die Sach-bezeichnung des Lebensmittels."
Die Angabe wird durch den Begriff "gegebenenfalls" verwirrend und
stellt inhaltlich auch einen Unterschied zum Anhang III der EU-
Verordnung Nr. 1169/2011 dar. Der Inhalt sollte von der EU-
Verordnung übernommen werden.
Verband der Kantonsche- 23.2 Lebensmittel mit Zusatz von Phytosterinen…. müssen zusätzlich zu Änderungsvorschlag:
miker der Schweiz (VKCS) den Angaben nach Art. 4 Abs. 1 aufweisen: "f. einen Hinweis, dass das Lebensmittel als Bestandteil einer aus-
"f. eine Empfehlung, dass das Lebensmittel als Bestandteil einer gewogenen und abwechs-lungsreichen Ernährung zu verwenden ist, ausgewogenen und abwechslungsreichen Ernährung zu verwenden zu der auch der regelmässige Verzehr von Obst und Gemüse zählt." ist, zu der zur Aufrechterhaltung des Carotinoid-Spiegels auch der
regelmässige Verzehr von Obst und Gemüse zählt".
Der Wortlaut wurde unverändert von der EU-Verordnung Nr.
1169/2011 übernommen. Es fragt sich, ob für die Konsumenten-
schaft klar ist, was mit "Carotinoid-Spiegel" gemeint ist. Die Angabe
trägt nach unserer Sicht bei der Kundschaft eher zu Verwirrung als
zur Klärung bei und sollte deshalb weggelassen werden. Gegenüber
den EU-Vorschriften ist dies vertretbar.
Verband der Kantonsche- II.1 Vollständigkeit Tabelle Änderungsvorschläge:
miker der Schweiz (VKCS) Aufgrund des revidierten Anhangs 8 LKV werden die Vollständigkeit
und der Inhalt von Anhang 12 in Frage gestellt. Liste bezüglich Vollständigkeit und Inhalt prüfen und wo nötig aktualisieren / ergänzen.
Reihenfolge der aufgeführten Substanzen
Die Reihenfolge der Substanzen wurde gegenüber der aktuellen Reihenfolge
Version geändert. Bei erster Betrachtung scheinen die Substanzen Substanzen durchgehend nach Alphabet aufführen.
nach Alphabet aufgeführt worden zu sein. Dies wird aber nicht kon-
sequent durchgezogen (Beispiele: Substanzen mit Buchstabe C).
Aminosäuren
Aminosäuren - Anforderungen Angabe in Klammer anders platzieren oder so formulieren, dass klar Im Gegensatz zur aktuellen Fassung ist nicht mehr klar, worauf sich wird, auf welche Amino-säuren sich dieser Hinweis bezieht. Beidie Klammerangabe "(optimaler Bedarf liegt ca. 2 mal höher)" be- spielsweise:
zieht. Nur auf L-Valin oder auf alle oben aufgeführten Aminosäuren? "(optimaler Bedarf der oben aufgeführten Amino-säuren liegt ca. 2 Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte die Klammerangabe mal höher)"
anders platziert oder anders formu-liert werden.
Coffein - Deklaration Coffein
Rechtschreibefehler bei "oder in prozentualerer Anteil (%)". Rechtschreibefehler eliminieren. Klarere Angabe betreffend prozen-Bezieht sich der prozentuale Anteil auf die Tagesration oder auf 100 tualem Anteil.
g bzw. 100 ml? Sind Massenprozente oder Volumenprozente ge-
meint?
Creatin – Schreibweise
Creatin – Schreibweise Gleiche Schreibweise von Creatin in Anhang 8 LKV sowie Anhänge Als Substanz wird Creatin geschrieben. Unter den Spalten "Anprei- 12 und 14. Einheitlich "Creatin" oder "Kreatin".