Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/98: Massnahmen zur Behebung von Unterdeckung in der beruflichen Vorsorge · 29 Seiten
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Sanierungsmassnahmen Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens
- Zustimmung mit Ausweitung der Massnahme: 1 Kanton (LU), 1 Spitzenverband
(Travail.Suisse), 1 politische Partei (CSP) und 4 Organisationen aus dem Bereich der Durchführung (ASIP, ABV, SKPE, VVP) erachten es als notwendig, den Wirkungsbereich der vorgeschlagenen Massnahme auszuweiten.
o Nach Ansicht des ASIP soll die Gewährung von Freizügigkeitsleistungen eingeschränkt beziehungsweise bei gravierender Unterdeckung untersagt
werden. Ein derart schwerwiegende Eingriffsmöglichkeit sollte ausdrücklich erwähnt werden.
o Die SKPE, der VVP und die ABV beantragen eine Änderung des Wortlautes von Artikel 30f BVG sowie von Artikel 331f OR. Diese soll es den
Vorsorgeeinrichtungen ermöglichen, den Vorbezug einzuschränken oder zu verweigern.
Vernehmlassungsteilnehmer Zustimmung Ablehnung
Kantone ZH, BE, LU, UR, ZG, FR, SO,
BS, TG, TI, NE
Parteien SPS, FDP, GPS, CSP
Spitzenverbände SGeV, SAV, SGB,
Travail.Suisse, kv schweiz
Behörden KKAB, FDK, SGeV
Versicherte / Leistungsbezüger
Vorsorgeeinrichtungen, ASIP, SKPE, VVP, ABV, STV
Durchführung Auffangeinrichtung BVG
Andere IZS, SKS, ASLOCA DJS
Total 312
b) Ablehnung
Die Ablehnungen sind auf die Einschränkung beim Erwerb von Wohneigentum zurückzuführen:
- Der STV ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Massnahme das Ende der Förderung
von Wohneigentum bedeutet; dieses stellt aber ein Vorsorgeelement dar.
- Die DJS vertreten die Auffassung, dass die Massnahme zur Hauptsache Familien mit
niedrigem Einkommen betrifft. Dies führt zu Ungleichheiten beim Erwerb von Wohneigentum. Ausserdem habe eine gut verwaltete Verpfändung weder eine Unterdeckung zur Folge, noch trage sie zur Erhöhung einer solchen bei.
3.7 Änderung des FZG (Artikel 17 Absatz 2 – 4)
Übersicht
Insgesamt äusserten sich 33 Vernehmlassungsteilnehmer zur vorgeschlagenen Änderung. Die Änderung wird in ihrem Grundsatz mehrheitlich unterstützt, nur gerade zwei Teilnehmer lehnen sie ab. Die Zustimmung ist jedoch in 20 Fällen von Bemerkungen, Änderungsvorschlägen oder Ergänzungen begleitet.
a) Zustimmung
Die Befürworter der Massnahme können in die beiden folgenden Kategorien unterteilt werden:
- Kommentarlose Zustimmung: 12 Vernehmlassungsteilnehmer heissen die Mass-
nahme ohne weitere Bemerkungen gut: 1 Kanton (NW), 3 politische Parteien (SPS, FDP, GPS), 2 Spitzenverbände (SGB, Travail.Suisse), 2 Behörden (FDK, SGeV), 1 Organisation aus dem Bereich der Durchführung (TK), 1 Organisation der Kategorie
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