Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/98: Massnahmen zur Behebung von Unterdeckung in der beruflichen Vorsorge · 29 Seiten

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Sanierungsmassnahmen Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens

a) Zustimmung

Die Kantone begrüssen den Artikel in der grossen Mehrheit (14 von 16 Stellungnahmen) und fügen Ergänzungen an, die sich auf verschiedene gemeinsame Nenner bringen lassen:

- Frist: 9 Kantone (BE, LU, UR, OW, ZG, FR, SO, BS, JU) wollen die Bestimmung mit einem zeitlichen Kriterium ergänzen, das festhält, dass die Massnahmen geeignet

sein sollen, die Unterdeckung innerhalb der vorgesehenen Zeitdauer zu

beheben. Ein weiteres in diesem Zusammenhang genanntes Kriterium ist die Fortführung der Vorsorgeeinrichtung (keine Teil- oder Gesamtliquidation). Dieses Kriterium wird auch von der KKAB angeführt.

- Eigenverantwortlichkeit der Vorsorgeeinrichtungen: In 7 Stellungnahmen wird

der Grundsatz, wonach die Vorsorgeeinrichtungen eine Unterdeckung im Rahmen ihrer eigenen Verantwortlichkeit aus eigenen Kräften beheben müssen, ausdrücklich begrüsst (ZH, NE, JU, SGV, SAV, kv schweiz, Travail.Suisse).

- Differenzierte Anwendung: Die Tatsache, dass die Massnahmen zur Behebung der Unterdeckung der besonderen Situation der Vorsorgeeinrichtung Rechnung tragen müssen, wird grossmehrheitlich befürwortet.

Was den Grad der Unterdeckung betrifft, welche die Anwendung der Massnahmen auslösen muss, schlagen zwei Antwortende eine Regelung vor, diese Schwelle über der einfachen Existenz einer Unterdeckung anzusiedeln.

o Der SAV seinerseits schlägt vor, den Inhalt von Absatz 2 folgendermassen zu ändern: „Die Massnahmen müssen zudem dem Grad der bedeutenden, nicht vorübergehenden Unterdeckung angemessen sein“.

o Der STV befürwortet die Anwendung von Massnahmen bei einer Unterdeckung, die einem Deckungsgrad von 95 bis 99 Prozent entspricht und seit 3 Jahren existiert.

Vernehmlassungsteilnehmer Zustimmung Ablehnung

Kantone ZH, BE, LU, UR, OW, NW, ZG, FR, SO, SH, TG

BS, TI, VD, NE, JU

Parteien FDP, SPS, GPS, CSP

Spitzenverbände SGV, SAV, FRSP, SGB, kv schweiz,

Travail.Suisse

Behörden KKAB Versicherte / Leistungsbezüger

Vorsorgeeinrichtungen, TK, STV, Stiftung Auffangeinrichtung

Durchführung BVG

Andere IZS, SKS DJS

Total 303

b) Ablehnung

Die Gründe für eine Ablehnung sind unterschiedlich:

- Die DJS lehnen die Massnahmen ab, weil sich damit «Konkurse» nicht vermeiden liessen. Es wäre von ihrem Standpunkt aus gesehen notwendig, die Verwaltungsorgane stärker auf ihre Verantwortung aufmerksam zu machen, und die paritätische Verwaltung müsste von einer adäquaten vorbereitenden Bildung profitieren können (ungenügende Fachkompetenz der Arbeitnehmervertreter, selbst der Arbeitgeber).

- TG ist der Ansicht, dass die Bestimmung zu wenig klar ist, weil der Begriff «Grad der Unterdeckung» nicht definiert wird (Risiko rechtlicher Verfahren).

- SH vertritt den Standpunkt, dass sich eine Gesetzesänderung nach der Änderung der BVV2 per 1. Juli 2003 (Art. 44) erübrigt.

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